Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen. Zöltes Stück, vom Jahre 1832. — — — — 69.) Auszug aus der Verordnung des Ministerii des Cultus, und oͤffentlichen Unterrichts an das Univer— sitaͤtsgericht zu Leipzig, die Verkuͤmmerung der Sittenzeugnisse der Studirenden zu Leipzig bei dem Abgange derselben von der Universitaͤt betr.; vom 29sten August 1832. Das Ministerium des Cultus und oͤffentlichen Unterrichts hat ersehen, was das Uni- versitaͤtsgericht zu Leipzig unterm 13ten vorigen Monats, über die Verkuͤmmerung der Sittenzeugnisse der Studirenden bei dem Abgange derselben von der Universitaͤt, ange- zeigt hat. ꝛc. ꝛc. Darauf befindet Man fuͤr angemessen, daß in Zukunft die Verkümmerung gedach- ter Zeugnisse nur in den 9. 18. und 24. der akademischen Gesetze vom 29sten Maͤrz 1822 genannten Fällen, wegen rückständiger Honorarien, Stuhl- und Holzgelder, Statt finde. Das unterzeichnete Ministerium mache solches dem Universikäcsgerichte, bei Zurück. sendung 1 Stücks Acten unter LIX. 35., andurch bekannt, mie dem Begehren, sich biernach seines Orts zu achten. Dresden, am 20fsten August 1832. D. Müller. Heymann, S. 66