(443 ) durchgaͤngig bei der bisherigen Einrichtung, und sind demnach dergleichen Gesuche auch fernerhin zunaͤchst bei der Landesdirection anzubringen. Hiernach haben sich die Cassenbeamten, und wen es sonst angehet, gebuͤhrend zu achten. Dresden, am 20sten November 1832. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. von Lindenau. von Zeschau. Demiani. Ausgegeben am 7ien December 1832.