(454 ) daß gedachrer Tractat während dessen Dauer nach seinem ganzen Inhalte von sämmtlichen Be- hörden, so wie von allen Unterthanen und Einwohnern des Landes, in vorkommenden Fällen seiner Anwendbarkeit beobachter werde. Urkundlich haben Wir diese Berordnung eigenhändig vollzogen und das Königliche Sie- gel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 2 sten December 1832. Anton. Friedrich August, H.;. S. Bernhard August von Lindenau. Johannes von Minckwitz. -