(469 ) Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen. 43steS Stück, vom Jahre 1832. F82.) Verorduung, zu Publication der, in Bezug auf die Maßregeln zu Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde, unterm 51en Juli 1832. gefaßten Bundesbeschlüsse; vom 24 sten November 1832. Wa# Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. ꝛc. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen, re. verkünden hiermit, daß, in Bezug auf die Maßregeln zu Aufrechterhalcung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde, in der 24sten Bundestagssitzung vom 5ten Juli dieses Jahres ein Beschluß nachstehenden Inhalts gefaßt worden ist: In Erwägung der gegenwärtigen Zeitverhälenisse und für die Dauer derselben beschließr die Bundesversammlung, in Gemäßheit der ihr obliegenden Verpflichrung, die gemeinsamen Maßregeln zur Aufrechterhaltung der öffenrlichen Ruhe und gesetzlichen Ordnung zu berathen, nach vernommenem Gutachten einer aus ihrer Mitte gewählten Commission, wie folge: 1.) Keine in einem nicht zum Deutschen Bunde gehörigen Staate in Deutscher Sprache im Druck erscheinende Zeit= oder nicht über zwanzig Bogen betragende sonstige Druckschrife politischen Inhalts darf in einem Bundesstaate, ohne vorgängige Ge- 76