(534 ) 9.) Ein und ein Viertheil extraordinaire Grundsteuer von der Stadt und den Oorf- schaften, zu 1223 Thlr. 17 gl. 45 pf. 1,529 Thlr. 15 gl. 8# pf. 10.) Drei und drei Viertheil Gewerbsteuern von der Stadt und den ODorfschaften, angeschlagen zu 260 Thlr. — —. 975. — 2 — - — 20,333 Thlr. 15 gl. 4K pf. wornach ein Ueberschuß von: 146 Thlr. 15 gl. 4 pf. zu erwarten steht. C. Die Stadt Zittau und deren Mitleidung hat aufzubringen: 26,147 Thlr. 10 gl. 2 pf. wie vorstehend berechnet. Hierzu: 261 = 11 = 4 als 1 pro Cent vorstehender Summe zu Deckung der Stener- Erlasse. 26,408 Thlr. 21 gl. 6 pf. So. hiervon ab: 19 4— welche laut Berechnung vom . . .. in jedem der Jahre von 18 bis 18 . in dem ganzen Steuerbezirk zuviel aufgebracht wurden, so verbleiben: 26,389 Thlr. 17 gl. 6 pf. wirklich aufzubringen. Es sind nämlich zu gewähren: 9.) zu dem Betrage der Grundabgaben und dem Aequivalent, . 20147 Thlr. 10 gl. 2 pf. b.) zu Deckung der Steuer-= Erlasse . 261.·11-4 20,408 Thlr. 21 gl. 6 pf. wovon durch die sub J. benannten, dem ganzen Steuerbezirke zu Gute gehenden Abgaghen 149 S — -— „gedeckt werden, und nur noh 18,969 Thlr. 21 gl. 6 pf. zur Repartition verbleiben. I.) zur Schuldentilgungskasse nach Höhe 5 pro Cent von 120,000 Thrr. 60000 Thlr. — —. Zu diesem Bedarf haben aufzubringen: die Stadt, die Dorfschaften. 1.) zu den sub a. und b. auf- geführten 18,969 Thlr. 21 gl. 6 pf. wegen der der Stade zu