(535 ) die Stadt, die Dorfschaften. Gute gehenden Accis-Ueber- tragng — Thlr. — gl. — pf. 4,874 Thlr. 22 gl. 2 pf. 2.) zu den hiervon noch verbleiben- den 1 4,09 4 Thlr. 23 gl. 4 pf. nach dem Verhältniß von 21. und 23. 6)727 -- 3-- 6 J,367 19• 10. 12,242 Thlr. 189l.— pf. Hierzu kommen — —- —4 32. 17#. — welche in jedem der Jahre von 18.. bis 18.. von den Doͤr- fern zu wenig aufgebracht wurden, 12,275 Thlr. 11gl. — pf. 3.) zu den sub c. aufgeführten 6,000 Thlr. wegen der, von der Stadt nach Höbe 50,000 „ Thlr. und von den Dorfschaf- ten nach Höhe 70,000 Thlr. eingeworfenen Schuldenmasse, 2500 — — 3,500 Hiervon sind abzurechnen: — — —. 175 welche von den Dorfschaften in " jedem der Jahre von 18. bis '· 18..zuvielgewährtwurden,—-—-—-- 3,325 Thlr. — gl.— pf. Hierzu die von der Stadt von 18.L bis 18. alljährig zu we- nig aufgebrachten 123 3 —. — — Summa: 9,350 Thlr. 6 gl. Gof 15,600 Thir. 11 gl. — pf. Zu Deckung der wirklich aufzubringenden Summe der 26,389 Thlr. 17 gl. 6 pf. find sonach alljährlich auszuschreiben: I. Abgaben, welche der Stadt und den Dorfschaften gemeinschaftlich zu Gute gehen: 1.) die ordentliche Personensteuer/ veran- schlagt zu. . ... 650Thlr.—--—-