(536 ) 2.) die Gensd armeriesteuer, incl. des Bei- trags von 100 Thlr. —. —= aus der Kämmerei-Kasse, angeschlagen zu 500 Thlr.—. —. 3.) die Beitraͤge der Spannpflichtigen zum Chausseebau, veranschlagt zu . . 289 -—- —- 1,439 Thlr. — gl. — pf. II. Abgaben, welche der Stadt allein zu Gute gehen: 4.) die Pachtsteuer, angeschlagen zu. 600 Thlr. — —— 5.) die Special-Personensteuer nach dem einfachen Satze, angeschlagen za. 470 -—- —- 6.) die Gewerbsteuer, angeschlagen zu. 500 -—- — 7.) die Abgabe von Pferden und Hunden, angeschlagen zu . .. 200 = —= —. 8.) die Einkommensteuer, angeschlagen zu 400 -—- —- 9.) die Abgabe von Forstholz, angeschlagen zu . — . 470 - —= — 10.) die Kapitalsteuer, angeschlagen z 600 = —. —. 11.) die Abgabe von Weinen und Liqueuren, angeschlagen zi. 230 — — 12.) die Abgabe von Branntvein 2 gen .. 130 —. —. 13.) die Abgabe vom Bank- und Haus- schlachten, angeschlagen nu 270 ——. 14.) die Abgabe von öffenrlichen Bergnuͤgun- gen, veranschlagt zu. .. 40 — — 15.) Zwei Drittheile der Beicräge aus öffent= lichen Kassen, veranschlagt zu 1200 -——.. 16.) Neunzehn Fach-Grundsteuern, eine ver- anschlagt zu 170 Thlr. ——. — 3230 — —. 17.) Neunzehn Fach-Gewerbsteuern, eine angeschlagen zu 50 Thlr. — — 9560 ——. 9380 Thlr. — gr. — pf. Muthmaaslich verbleibender Ueberschuß fuͤr die Stadt: 29 Thlr. 17 gr. 6 pf.