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Seite  ihrer  Einwirkung  auf  ihr  Zeitalter,  dessen  Produkt  sie
selbst  waren,  erkannt,  davon  moͤgen  unter  anderen  ein  paar
merkwürdige  Stellen  in  diesem  Bande,  Seite  162—464  und
Seite  458,  Zeugniß  geben.  —  Der  Abriß  über  die  Geschichte
des  Jesuitenordens  hat,  neben  dem  Ausfsatze  über  die
Geschichte  und  Verfassung  dieses  Ordens  im  vorigen  Bande
(Nr.  III.),  wie  jeder  Leser  aus  einer  Vergleichung  beider
sich  leicht  überzeugen  wird,  immer  noch  einen  selbstständigen
Werth.  Di:  letztere  verfolgt  sichtlich  eine  ganz  andere  Richkung
  als  jener,  und  gibt  mehr  raisonnirende  Betrachtungen
über  die  Verfassung  des  Ordens,  als  die  Geschichte  seiner  Entstehung
  und  Schicksale,  welche  den  hauptsächlichen  Gegenstand
der  Vorlesungen  bilden.
Einen  ganz  neuen,  bisher  ungedruckten  Beitrag
zu  der-Sammlung  der  Spittlerischen  Werke,  dessen  auch  in
der  Ankündigung  des  Unternehmens  noch  nicht  Erwähnung  geschehen
  konnte,  ist  der  Herausgeber  so  gläcklich,  in  den  Vorlesungen
  über  die  Geschichte  des  Kirchenrechts
den  Freunden  des  verewigten  Historikers  vorlegen  zu  können,
Wenn  der  Unterzeichnete  nicht  irrt,  so  dürften  dieselben  nicht
nur  zum  Interessantesten  der  gegenwärtigen  Abtheilung  der
vermischten  Schriften  Spittlers  gehören,  sondern  auch  an  sich
selbst  als  eine  nicht  unerhebliche  Erscheinung  im  Gebiete  der
Wissenschaft  zu  betrachten  seyn.  Bekanntlich  fehlt  uns  noch
eine  Geschichte  des  Kircheurechts  ganz,  und  was  wir  in  dieser
  Beziehung  von  einiger  Bedeutung  haben,  sind  nur  Bearbeitungen
  der  Geschichte  einzelner  Arten  seiner  Quellen.  So