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Eigenheiten  im  Gottesdienste  kann  man  Jedem  nach  seiner
Phantasie  lassen.  Für  die  Bevolkerung  waren  sie  doch  nicht
durchaus  verloren,  durch  kein  Banngelübde;  es  war  im  Klosier
  Ebbe  und  Flut  von  Kommenden  und  Gehenden.  Jünglinge
  ließen  sich  hier  bis  auf  ein  gewisses  Alrer  erziehen,  und
traten  dann  wieder  in  die  Welt;  der  junge  Geistliche  bereitete
sich  hier  auf  sein  Amt  vor,  cs  waren  noch  Freiheiten  im
Klosker,  wie  man  sie  kaum  bei  dem  Namen  Kloster  zu
denken  gewohnt  ist,  nicht  einmal  eine  Montur.  Klima  und
wohlfeiler  Preis  bestimmten  das  Kleid.  Selbst  im  Essen  und
Beten  war  nicht  strengste  Gleichförmigkeit  nothwendig;  noch
weniger  wurden  die  Mduche  zum  Essen  und  Beten  kommandirt.
  So  wie  sich  diese  Art  von  Mönchen  im  Occident  ausbreitete,
  so  linderten  sich  auch  von  selbst  die  Fasten,  so  minderten
  sich  die  Gebete.  In  Gallien  und  Britannien  konnte
man  das  Fleischessen  weniger  entbehren,  als  in  Syrien
und  Aegypten.  Vor  dem  sechsten  Jahrhundert  war  selbst  auch
bei  den  sprischen  und  ägyptischen  Mönchen  von  gar  keiner
Tonsur  die  Rede.  Man  hatte  nur  schon  seit  den  Zeiten  der
Apostel  die  Meinung:  ein  bescheidener  Mann  lasse  sich  das
Haar  nicht  lang  wachsen.  Darüber  schnitt  sich  nun  freilich
Mancher,  um  recht  bescheiden  zu  seyn,  das  Haar  ganz  ab;
aber,  ob  er  viel  oder  weniger  hinwegscheeren,  sich  rund  oder
eckig  scheeren  solle,  wenn  er  im’s  Kloster  ging,  darüber  war
weder  Observanz,  noch  Gesetz.  Es  verstand  sich  endlich  bei
allem  diesen  von  selbst,  daß  der  Mönch  als  Mönch
kein  Geistlicher  war,  sondern  bloß  ein  Laie.  Das  Kloster
  stand  unter  dem  Bischof,  der  Bischof  setzte  Arbeiter  ab
und  ein,  jagte  die  Mönche  auseinander,  und  ließ  sie  wieder
in  ihre  Zellen  zurück;  setzte  dem  eigenen  Bethause,  das  sie
errichtet  hatten,  kraft  seiner  bischöflichen  Autorität  einen
Priester,  der  ihm  Rechenschaft  schuldig  war.  Unter  dieser