55

England,  Frankreich,  im  deutschen  Reiche  fast  alle  Kanzleien
  mit  Cisterziensern  besetzt.  Dazu  trug  viel  Bernhard
von  Clairvaur  bei,  in  der  ersten  Hälfte  des  zwölften
Jahrhunderts  Orakel  seiner  Zeir,  dessen  Beredsamkeir  allein
einen  (den  2ten)  Kreuzzug  zu  Stande  brachte.  —  Eine  sonderbare
  Manier,  die  die  Eisterzienser  hatten,  war:  von  Zeit
zu  Zeit  eine  Colonie  auszuschicken.  Der  Abt  des  Klosters
suchte  zwolf  seiner  Mönche  aus,  gab  ihnen  einen  Aufseher
und  schickte  sie  fort;  sie  mocheen  sehen,  wo  sie  sich  placirten.
Eine  weitere  der  wichtig  f  ti  der  Benediktiner  sind:

IV.  Die  Karthä  oser.  Ungefähr  1086  kann  man
die  Stiftung  ihres  Ordens  annehmen.  Erst  25  Jahre  von
dem  ersten  Abte  an,  der  ihn  errichtete,  bekamen  sie  ihre  wesentlichen
  Grundsätze.  Der  Stifter  des  Karthäuser-Ordens  ist
ein  Domherr  von  Rheims,  Bruno,  geboren  zu  Coͤln  um
1040.  Die  Art,  wie  er  darauf  gekommen  seyn  soll,  Mönch
zu  werden,  wird  verschieden  erzählr.  Die  beste  Erzählung  ist
diese:  In  der  Kirche  zu  Rheims  ging's  schändlich  her.  Der
Bischof  und  der  größte  Theil  der  Geistlichen  lebte  im  Conkubinat.
  Daran  ärgerte  sich  Bruno,  verließ  den  Bischof  und
flüchtete  sich  in  eine  Eindde,  und  weil  er  in  der  Gegend  um
ihn  kein  gut  eingerichtetes  Benediktiner-Kloster  wußte,  fing  er
an,  mit  nöthiger  Beimischung  der  alten  Regel  der  ägyptischen
und  sprischen  Mönche  und  Beibehaltung  der  Regel  Benedikts,
ein  Kloster  zu  errichten.  Man  sagt  auch:  ein  gewisser  Domherr,
  Freund  von  Bruno,  sey  gestorben,  und  zu  einer  Zeit,
da  man  die  Verdienste  desselben  gelobt,  habe  er  sich  plötzlich
aufgerichtet  und  gesagt:  er  sey  verdammt.  Darum  habe
Bruno  sich  entschlossen,  einen  sehr  strengen  Orden  zu  stiften.

Aeußerst  streug  war  der  Orden  schon  in  seiner  ersten
Anlage.  Unverbrüchliches  Gesetz  blieb  bei  den  Karthäusern,
daß  in  keinem  Kloster  mehr  als  dreizehn  Mönche  seyn  sollten;