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aber  Laici  conversi  hatten  sie  auch.  In  allen  bisherigen.
Kloͤstern  speiste  man  zusammen,  und  das  Gesetz  des  Stillschweigens
  war  uͤber  der  Tafel  ruhend.  Selbst  bei  den  Camaldulensern
  galt  es  noch,  daß  sie  an  gewissen  Tagen  zusammenspeisten.
  Bei  den  Karthäusern  zum  ersten  Male:  jeder  sollte
einzeln  essen,  und  jeder  mußte  sich  seine  Speise  selbst  kochen.
Des  Sonntags  bekam  er  Lebensmittel  auf  die  ganze  Woche.
Bei  ihnen  auch  zum  ersien  Male  das  Gesetz,  daß  keine  Kinder
  in  den  Orden  ausgenommen  werden  sollten;  auch  alles
Fleisch  war  verboten,  selbst  für  die  Kranken.  Dabei  hatten
sie  noch  andere  närrische  Gesetze,  z.  E.  es  waren  sechs  Fasten
im  Jahre  in  den  Sratuten  bestimmt.  Man  durfie  sich  nur
sechsmal  rasiren  lassen;  es  waren  sechs  Feste,  wo  allgemein
zur  Ader  gelassen  wurde.  Da  bekamen  sie  doppelt  Essen  und
speisten  gemeinschaftlich.  Wer  aber  bei  Tische  und  außer
dem  Kloster  das  Stillschweigen  brach,  bekam  sieben  Ruthenbiebe
  und  mußte  sieben  Bußpsalmen  und  Litaneien  hersagen.
Endlich  auch  die  sonderbare  Verordnung:  sie  sollten  keine  andere
  Medicin  gebrauchen,  als  Aderlassen,  und  sich  mit  einer
glühenden  Eisen  brennen  lassen.

Wenn  man  so  das  Ganze  übersieht,  mit  einem  Male
die  Versuche  von  anderthalb  Jahrhunderten  überschaut,
  so  kann  man  ein  paar  Generalbemerkungen
machen,

4)  Keine  einzige  solcher  Reformationen  oder
Stiftungen  eines  neuen  Ordens  ist  von  einem  Deutschen
  versucht  worden.  Es  läßt  sich  erklären,  warum?  Unsere
  National-Anlage  ist  nicht  darnach:.  Wir  haben  noch.
jetzt  den.  Geist  der  innigen  Verbrüderung  nicht.
Ein  Deutscher  kann  lang  in  sich  gekehrt  eine  Idee  behalten,
sie  für  sich  still  ausbilden:  der  Franzose  muß  sie  an  einen
Andern  hinschwatzen,  und  sie  bildet  sich  erst  dadurch  recht  aus,

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