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zum  Gesetz  machte:  die  sogenannten  Antonier.  Sie  nahmen
  sich  aller  der  Leute  an,  die  von  der  Rose  geplagt  wurden,
  die  damals  das  heilige  Antoniusfeuer  hieß.

Bei  allen  andern  kein  Bestreben,  sich  des  Staatsbesten
anzunehmen,  aber  desto  größer  war  in  dieser  Periode  ihr
Einfluß  auf  die  Kirche.  Denn

a)  der  ganze  Gottesdienst  in  der  Kirche  mußte
sich  nach  dem  Gottesdienste  in  den  Oratorien  der
Mönche  richten.  3.  B.  die  entsetzliche  Vervielfältigung
der  Messe,  so  daß  bei  mancher  Kirche  fast  Meßbanqueroute
gemacht  werden  mußten,  kommt  einzig  aus  Klöstern  her;  die
ganze  Art  bei  der  Messe  sich  zu  betragen,  die  meisten  Gebräuche.
  Daß  den  Laien  der  Kelch  im  Abendmahl  entzogen
werden  sollte,  wurde  zuerst  auf  einem  Cisterzienser-Capitel
ausgemacht.

b)  Die  ganze  Kleidung  der  Geistlichkeit  muß
sich  nach  der  Kleidung  des  Mönchsrichten.  Daß
die  Geistlichen  ihre  eigene  Montur  haben,  sogar  junge  studirende
  Geistliche  schon  im  Mantel  und  schwarzen  Kleidern  den
ganzen  Tag  laufen,  in  den  Wirthshäusern  so  sitzen  mußten;
—  aus  den  Klöstern.

3)  Allmählich  gerieth  man  darauf,  das  Verhältniß  der
Mönchs=  und  Nonnenklöster  richtiger  festzusetzen.  In  den
ersten  Zeiten  dachte  man  nicht  darauf,  ob  eine  gewisse  Vorschrist
  für  ein  Frauenzimmer  so  wie  für  einen  Mann  tauge.
Im  ersten  Aufblühen  des  Benediktiner-Ordens  fiel  dem  Stifter
  nichts  Schlimmes  ein,  wenn  Nonnen  einen  Abt  zum
Vorsteher  haben.  Es  bedurfte  der  Erfahrung,  bis  man  darauf
  kam,  daß  dieses  Folgen  haben  könnte.  Im  Taufbuche
zeigte  sich's,  daß  man  Vorkehrungen  machen  müsse.  Bei  den
Cisterziensern  nahm  es  eine  vorsichtige  Wendung.  Es  wurde
Gesetz:  keine  Nonne  darf  bei  einem  Cisterzienser-