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kein  Ritter  aufgefordert,  sein  Protokoll  zu  unterschreiben,  ein
Protokoll,  worauf  doch  Leben  und  Tod  beruhte,  Unschuld  oder
tiefe  Verabscheuung  eines  ganzen  Ordens.  Dieß  ging  so  weit,
daß,  wie  man  einmal  dem  Grohmeister  vorlas,  was  er  in
Paris  gestanden  haben  sollte,  er  sich  von  Allem  nichts  mehr
erinnern  konnte,  und  angab,  wenn  nicht  päbstliche  Legaten
das  Protokoll  geführt  hätten,  müßte  er  sie  der  schändlichsten
Lägen  strafen.  Das  hieß,  in's  Deutsche  übersetzt:  man  hat
nicht  geglaubt,  daß  die  päbstlichen  Legaten  die  Schurken  seyen,
die  sie  wirklich  waren.  Es  wurde  gar  kein  Unterschied  unter
den  Zeugen  gemacht.  Man  hätte  sorgfältig  unterscheiden  sollen,
  Zeugen  außer  dem  Orden  und  Zeugen  in  dem  Orden.
Jeugen  außer  dem  Orden  sind  lauter  Zeugen  auf's  Hörensagen,
  denn  das  Capitel  ward  bei  verschlossenen  Thüren  gehalten.
  Es  sind  also  Zeugen  durch's  Schlüsselloch,  die  es  aus
der  dritten,  vierten  Hand  haben  konnten.  Auch  bei  den  Zeugen
  vom  Orden  selbst  hätte  man  sollen  unterscheiden:  Ritter
und  Knappen.  Der  Knappe  gehörte  nicht  so  ganz  zum  Orden,
  doch  konnte  er  mehr  vom  Orden  wissen,  als  jeder  Andere
außer  dem  Orden.  Man  hätte  sich  billig  an  solche  Personen
halten  müssen,  die  ehemals  in  dem  Orden  gewesen  waren,
und  austraten,  etwa  in  einen  andern  Orden  gingen.  Ein  Fall
von  der  Art  war  wirklich  da,  ein  trefflicher  französischer  Ritter
  war  in  den  Karthäuser-Orden  getreten,  und  soll  nachher
sich  wieder  zum  Tempelherrn-Orden  gewandt  haben.  Doch
dieß  letzte  wird  bezweifelt.  Auf  diesen  berief  sich  der  Großmeister,
  er  verlangte,  man  sollte  ihn  hören.  Seinem  Verlangen
  wurde  nicht  entsprochen.

Wenn  man  aber  vollends  die  Punkte  liest,  welche  die
Unklage  der  Tempelheren  ausmachen,  so  weiß  man
nicht,  ob  der  Pabst  und  der  König  ihr  Zeiralter  zum  Besten
gehabt  haben.  Sie  sind  so  auffallend,  daß  der  letzte