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Aukläger  des  Ordens,  Nicolgi?#)  in  Berlin,  für  gut  gesunden
  har,  sie  nicht  alle  anzuführen.  Er  fühlte,  daß  sie  zu
sehr  in's  Lächerliche  fallen.  Er  hebt  sich  vier,  fünf  als  die  wichtigsten
  aus,  und  sucht  deren  innere  Wahrscheinlichkeit  zu  zeigen.
  Nicht  richtig  verfahren.  Offenbar  werfen  die  anderen
Punkte,  deren  Lächerlichkeit  fühlbar  ist,  auch  Schatten  auf  die
wahrscheinlichen.  So  kommt  z.  B.  unter  den  Klagen  vor,
die  Tempelherrn  hätten  die  Gewohnheit,  wenn  einer  unter
ihnen  sterbe,  der  den  Sitten  des  Ordens  treu  geblieben  sey,
verbrenne  man  seine  Asche  und  gebe  sie  den  Brüdern  zu
trinken.  Welche  thdrichte  Sitte!  Ferner,  sie  hätten  die  Gewohnheit,
  daß  wenn  sie  sich  mit  einem  gewissen  Riemen  gürten,
  sie  nicht  an  ihre  Regel  gebunden  seyen.  Eine  Sitte,  bei
welcher  alles  Regiment,  alle  Subordination  im  Orden  hätte
aufhören  müssen.  Auch  so  eine  andere  liebliche  Anklage,  es
sep  bei  ihnen  Gesetz,  daß  keiner  in  ein  Zimmer  gehen  dürfe,
wo  eine  Wöchnerin  sey,  oder,  wenn  er  hineingehe,  müsse  er
Schritt  vor  Schritt  rücklings  zurückgehen.  Es  läßt  sich  nicht
vernünftiger  Weise  denken,  was  hier  die  Absicht  gewesen  seyn
sollte.  Wenn  endlich  ein  Tempelherr  mit  einem  Frauenzimmer
  ein  Kind  erzeugt  habe,  hätte  man  dasselbe  am  Feuer  gevöstet,
  das  Eingeweide  herausgenommen  und  dem  Götzen  geopfert.
  Das  braucht  keiner  Widerlegung.

Wenn  es  ordentlich  bei  der  Untersuchung  zugegangen
wärc,  besonders  da  so  wichtige  Klagen  vorkamen,  so  hätte  man
die  Akten  untersuchen  müssen,  die  Ordenszeichen,  die  man  bei
DOccupirung  des  Tempelhofs  fand,  Alles  anwenden  müssen,  den
Kopf  zu  finden,  den  die  Tempelherrn  im  Capitel  angebetet

5  Friedrich  Nicolai,  Versuch  über  die  Beschuldigungen,  welche
dem  Tempelberrn-Orden  gemacht  worden,  und  über  dessen  Geheimniß.
  Berlin  1782.  8.  2  Bde.