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einließen;  aber  wie  wunderbar  die  ganze  Beschuldigung  gedreht
  wird!  bald  in  reinen  Naturalismus  hineingespielt,  bald
auf  unbegreiflich  midersprechende  Art  in  Muhamedismus  und
Anbetung  eines  Götzen.  Wie  unzusammenhängend!  Absicht
der  Inquisitoren  war,  sie  zu  Muhamedancen  zu  machen,  und
doch,  sie  beten  ein  Jdol  an,  wie  wenn  nicht  Verrichtung  eines
geistigen  Gottesdienstes  das  Wesentliche  der  muhamedanischen
Religion  wäre.  Man  hat  sich  auf  die  komische  Art.  geholfen,
die  Tempelherrn  in  alte  Gnostiker  zu  verwandeln.

2)  Die  zweite  Haupt-Anklage,  beinahe  noch  die
wichtigere  für  die  Moralität,  war,  daß  in  dem  Tempelherrn-Orden
  schändliche  Vermischung  des  Mannes
  mit  dem  Manne  ordentliches  Gesetz  gewesen
sev.  An  der  Sache  moag  freilich  etwas  wahr  seyn,  weil
solche  krasse  Beschuldigungen  Schein  haben  mußten.  Es  mag
seyn,  dah  die  Tempelherrn  in  Palästina,  wie  alle  kreuzfabrende
  Christen,  Wirkungen  des  Clima  empfanden,  dah  diese
sich  in  ihren  Sitten  ausdrückten;  aber  läßt  es  sich  je  denken,
daß  eine  Schändlichkeit  von  der  Art  ordentliches  Gesetz  bei
einem  Orden  seyn  könne,  daß  sie  höchstens  etwas  mehr  wurde,
als  Sirte  einzelner  kleiner  Gaktungen  von  Tempelherrn?  Und
wenn  es  das  war,  so  ruhte  auf  dem  Orden  selbst  keine  groͤ-ßere
  Schuld,  als  auf  jedem  andern  Orden;  so  durfte  man
aus  dem  nächsten  Kloster  einen  Moͤnch  nehmen,  er  solle  einen
Stein  auf  sie  werfen,  wenn  sein  Leben  rein  sey.  Man  hielt
es  für  unbegreiflich,  daß  Ritter  bloß  in  der  Erinnerung  an
ihr  Gelübde  völlig  frei  von  allem  ebelichen  Umgang  seyn
sollten.  Man  wollee  sich  das  nicht  aus  ihrer  Tugend
  erklären,  und  nahm  lieber  das  Laster  zu
Hülfe.  «

3)  Die  dritte  Gattung  von  Klagen  kbnnte  man
Decorums=  und  Kirchen,  Klagen  nennen,  betreffend  Ueber-