82

daß  sich  Jemand  durch  Stiftung  eines  Franziskaner-Klosters
  den  Weg  in  den  Himmel  bahnen
  konnte.  Auch  trug  bei,  daß  sie  so  vortrefflich  zu
Gesandten  zu  gebrauchen  waren.  Man  konnte  sie  von
Rom  aus  in  die  Tartarei  schicken,  und  man  gab  ihnen
nichts  auf  den  Weg,  denn  sie  bettelren  Schritt  vor  Schritt,
und  man  konnte  versichert  seyn,  sie  küämen  an  Ort  und
Stelle.

Im  Jahre  1223  setzte  Franz  ordentliche  Regeln
für  den  Franziskaner-Orden  auf.  Die  Hauptpunkte.
derselben  sind  folgende:

4)  Kein  Bruder  darf  ausgenommen  werden,  als  mit
Consens  des  Pater  provincialis,  damit  nicht  Unwürdige
  in  den  Orden  kommen.

2)  Wer  darin  ausgenommen  werden  will,  muß,  ehe  noch
etwas  mit  ihm  vorgeht,  ehe  selbst  nur  die  Probezeit  anfängt,
alle  seine  Güter  verkaufen,  dann  erst  beginm  die
Probe.  Es  wurde  ihm  eine  eigene  Kleidung,  Diaͤt,  Subordination
  vorgeschrieben.  Hatte  er  ein  Jahr  so  ausgehalten,
so  mußte  er  das  Gelübde  ablegen.  Jedoch,  als  Bequemlichkrit
für  etwas  schwache  Brüder,  weil  doch  Franz  sah,  daß  nicht
alle  Engel  werden  würden,  wurde  gestattet,  daß  sic  im  Nothfall
  Schuhe  tragen  dürften,  aber  ia  puncto  des  Rocks  blieb  es
bei  einem,  und  es  mußte  ein  wollener  seyn.

3)  Für  den  Clerikus  machte  er  das  Gesetz,  die  Messe
zu  halten,  secundum  ritum  romanum,  und  der  Laie  sollte
24  Vaterunser  beten.

4)  Bei  der  strengen  Vorschrift  der  Armuth  blieb  es
auch.  Der  Franziskaner  sollte  kein  Geld  annehmen;  auch
selbst  nicht  fuͤr  Kranke.  Alles,  was  er  erhalten,  sollte  er,
wenn  es  ihm  nicht  geschenkt  würde,  durch  Arbeit  verdienen.
Ueberhaupt  meinte  es  Franz  noch  nichr  so,  daß  sie  ganz