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ablegen  muͤsse;  die  drei  gewoͤhnlichen,  der  Keuschheit,  der
Armuth  und  des  Gehorsams  (gegen  die  Oberen  und
den  Ordens-Vorsteher),  und  dann  viertens  das  Gelübde
des  unbedingten  Gehorsams  gegen  den  Pabst
(obedientiae  illimitatae  erga  pontilicem);  daß,  wohin  es
dem  Pabst  gefällig  sey,  irgend  einen  von  ihnen  zum  Besten
der  Religion  und  Kirche  zu  schicken,  dieser  verpflichtet  sey,
dahin  ohne  Lohn,  ja  selbst  ohne  Wegzehrung  zu  gehen.  Zugleich
  müssen  die  Ordens-Mitglieder  die  Kinder  in  der  Religion
  unterrichten,  um  die  alte  Religion  zu  erhalten,  und  allen
Ketzereien  zeitig  einen  Damm  entgegenzustellen.  Endlich  müssen
  die  Neu-Eintretenden  durch  die  schärfsten  Proben  des  unbedinstesten
  (thierischen)  Gehorsams  in  Uebernehmung  der
niedrigsten  Dienste,  z.  B.  namentlich  in  Hospitälern,  geprüft
werden.

Schon  in  diesem  ersten  Entwurf  des  Ordens  sieht  man
auch  sonst  den  feinen  Kopf.  Unter  Anderem  kommt  darin
schon  vor,  daß  die  Professi  des  Ordens  vollig  arm  seyn  solleu,
  gar  nichts  Eigenes  haben  können;  hingegen  die  Collegien,
Seminarien,  Erziehungshäuser,  und  die  diesen  im  Namen  des
Ordens  vorstehen,  die  Rektoren,  sollten  so  viel  besitzen,  als
sie  wollten.  Diese  sollten  zum  Zweck  des  Unterhalts  der  in
dem  Collegium  Studirenden  nicht  an  das  Gelübde  der  Armuth
  gebunden  seyn.  Uebrigens  schien  es  nicht  ein  Mönchs-Orden
  zu  werden,  was  Ignaz  stiften  wollte,  sondern  ein  militaͤrischer
  Orden.  Selbst  der  Name,  den  er  seiner  Gesellschaft
gab,  bewies  das.  Sie  sollten  nicht  Orden  Jesu  oder  Jesniten-Orden
  heißen,  sondern  Compagnie-Phalaur
  Jesu.

Nachdem  ihm  irgend  Jemand,  es  sey  nun  ein  spanischer
Theolog  oder  Kardinal,  Entwürfe  der  Art  gemacht  hatte,  legte
er  sie  dem  Pabste  (1559)  vor,  und  der  Pabst,  Paul  III.,