154

weil  doch  La  Valette  weder  in  seinem  Namen,  noch  in  dem
Namen  seines  Collegium  gehandelt  hatte,  sondern  als  Agent
des  ganzen  Ordens,  der  ganze  Orden,  also  der  General,  den
Verlust  bezahlen?  Das  glaubten  die  Kaufleute,  aber  das
glaubten  die  Jesuiten  nicht.  Man  stritt  erst  lange  daruͤber,
es  blieb  Privatwechsel;  und  ungluͤcklicher  Weise  stirbt  in  der
Zwischenzeit  der  Jesuiten-General  in  Rom,  daß  also  die  ganze
Sache  sich  in  die  Länge  zieht,  ehe  sie  dem  neuen  General
unter  der  Merge  der  sich  häufenden  Angelegenheiten  vorgetragen
  wird.  Die  Kaufleute  erklärten:  sie  sähen  sich  genöthigt
zu  bezahlen,  und,  um  ihre  Ehre  zu  retten,  müßten  sie  die
Sache  bei  dem  Parlament  anbringen.  Das  Parlament  in
Mais  citirt  den  General,  weil  man  sich  nicht  vorstellen  konnte,
daß  ein  verständiger  Kaufmann  eher  mit  einem  einzelnen
Jesuiten,  als  mit  ihm  handeln  werde.  Der  General  dünkt
sich  zu  hoch  zu  erscheinen.  Das  Parlament  fällt  also  4761
die  Sentenz:  innerhalb  Jahresfrist  soll  der  Orden  bezahlen,
und  das  Gesetz  wird  erneuert,  daß  er  keinen  Handel  treiben
solle.

Es  hätte  dabei  bleiben  können,  wären  nicht  die  Jesuiten
in  dem  Gange  des  Progzesses  so  unvorsichtig  gewesen,  sich
dafür,  daß  man  sich  bloß  an  den  einzelnen  Jesuiten  halten
müsse,  auf  ihre  Konstitution  zu  berusen,  so  daß  nachher  die
Frage  entskand,  was  sie  für  eine  Konstitution  haͤtten?  —
Man  muß  erstaunen,  daß  das  Parlament  bei  einem  Orden,
der  zwei  Jahrhunderte  in  Frankreich  war,  erst  jetzt  die  Frage
aufwarf.  Die  Jesuiten  wurden  gendthigt,  ihre  Konstitutions-Bücher
  ihm  vorzulegen,  und  das  Parlament  gab,  die  noͤthigen
Auszüge  daraus  zu  machen,  den  Auftrag  einem  jansenistisch  gesinnten
  Abt,  der  nach  theologischen  Prinzipien  dem  Orden  todfeind
seyn  mußte;  bis  auf  die  Zeit  ein  höchst  unbedeutender  Mensch,