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b)  Wenn  man  aber  auch  den  ersten  Kanon  zu  Hülfe
nahm,  so  folgte  noch  gar  nicht,  daß  die  bisherigen  Synoden
in  demselben  quoad  disciplinaria  oder  ducad  canones  angenommen
  wurden,  sondern  es  konnte  vielleicht  seyn  bloß  quoad
delinitionem  sidei.

c)  War  es  doch  ein  gar  zu  seltsamer  Einfall,  schon  zu
wissen  vermeinen,  wie  ein  ganzes  Buch  ausgesehen  habe,  weil
man  weiß,  was  auf  gewissen  Seiten  stand,  und

d)  ein  noch  ungeschickterer,  nach  der  willkürlichen  Phantasie,
  die  man  sich  einmal  in  den  Kopf  gesetzt  hatte,  ein
Buch  selbst  zusammen  zu  stuͤckeln,  und  es  alsdann  für  jenes
alte  Buch  ausgugeben.

Das  ist  nun  die  ganze  Geschichte  des  Codex  canonum
Ecclesiae  universae,  den  Justell  in  seiner  bibl.  jur.  canonici
  T.  I.  herausgab.

Die  Chalcedonische  Synode  vom  Jahr  454  hat  also  der
bisherigen  Verwirrung  nicht  abgeholfen,  oder  man  hatte  auch
damals  noch  kein  feierlich  promulgirtes  Kirchen-Gesetzbuch;
  aber  die  Schlüsse  gewisser  Synoden  hatten
doch,  besonders  im  Orient,  durch  die  bisherige  Gewohnheit
eine  solche  Autorität  b.kommen,  daß  es  Verbrechen
war,  sie  nicht  zu  brobachten,  und  da  sie  einmal,  in  Rücksicht
auf  Kirchen-Orthodorie,  unverletzliche  Richtschnur  geworden
warecn:  so  konnte  es  nicht  sehlen,  sie  mußten  es  auch  in  Diseiplinarsachen
  werden,  Und  neue  Zänkereien,  die  beständig  im
Orient  entstanden,  und  bei  denen  immer  Alles  auf  Behauptung
  der  Autorität  jener  alten  Synoden  ankam,  gaben  der
Sache,  wenigstens  im  Orient,  immer  neuen  Nachdruck.
Desto  trauriger  hingegen  sah  es  im  Occident  aus.

Die  barbarischen  Völker  überschwemmten  um  diese  Zeit
Gallicn,  Italien,  Spanien,  Afrika.  Unter  der  allgemeinen
daher  ensstehenden  Verwüstung  litten  die  Kirchen  fast  am