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ging  es  dann  so,  daß,  besonders  in  einigen  Reichen,  diese
Versammlungen  eigentliche  Staats-Versammlungen
wurden.  Oft  brauchte  der  König  den  Kunstgriff  selbst,  durch
eine  solche  Versammlung  seinen  Verördnungen  eine  größere
Gülrigkeit  zu  verschaffen.  So  hatten  die  Bischöfe  in  einer
fremden  Sache  gelernt,  was  sie  vermochten:  sit  versuchten  es
denn  in  ihrer  eigenen  nachzumachen.  .  ·

So  ging  es  nun  mit  dem  eigenen  Synodenhalten  im  Occident.
  Wie  sich  aber  das  Andenken  und  die  gesetzliche
Gültigkeit  jener  alten  Synodalschlüsse  erhalten
  habe,  und  wie  endlich  im  Occident  zu  jenen  allgemeinen
  Gesetzen  noch  die  Verordnungen  des  rômischen
Bischofs  hinzugekommen  seyen,  muß  aus  anderen
Umständen  erklärt  werden.  Folgende  sind  die  merkwürdigsten
  derselben:

4)  Noch  in  der  letzteren  Hälfte  des  fünften  Jahrhunderts
wurde  der  Codex  canonum,  dessen  sich  die  orienralische  Kirche
bediente,  in  Iralien  ims  Lateinische  übersetzt.  Diese  Uebersetzung
  lauft  heutzutage  unter  dem  Namen  der  prisca,  weil
es  die  älteste  ist,  die  man  bisher  noch  entdeckte.  Sie  ist
äußerst  barbarisch  und  vnverständlich,  gerade  wie  sich  eine
Uebersetzung  aus  dem  damaligen  Zeitalter  erwarten  läßt;  man
brauchte  sie  aber,  ehe  andere  Uebersetzungen  kamen,  doch  sehr
häufig,  weil  man  erst  sehr  froh  war,  nur  etwas  zu  haben.
Außerdem,  daß  sie  sehr  barbarisch  war,  enthielt  sie  auch  wenige
  Stücke.  Sie  begriff  nichts  als  Synodalschlüsse  von  Ancyra,
  Neu-Cäsarea,  Nicäa,  Sardika,  Gangra,  Antiochien,
Chalcedon  und  Konstantinopel.  6

2)  Wie  in  Italien  diese  Uebersetzung  (Prisca  genannt)
cirkulirte  und  das  Andenken  der  alten  Kirchengesetze  im
Gang  erhielt,  so  gab  es  noch  eine  andere  in  Gall  ien
unld  Spanien.  Die  spanischen  und  gallischen  Kirchen