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waren  beinahe  so  alt  die  als  italienischen,  wenigstens  gewiß  so
blühend  und  ausgebreitet;  sie  hatten  also  auch  ein  Kirchengesetzbuch
  eben  so  norhwendig,  und  da  sie  mit  den  Kirchen  des
Orients  in  häufiger  Kommunikation  standen,  so  läßt  es  sich
leicht  erklären,  wie  sie  zu  einer  besseren  Uebersetzung  gekommen
sepn  mögen.  Man  hat  auch  diese  Uebersetzung  noch  heutzutage,
  und  sie  ist  erst  dadurch  recht  sehr  berühmt  geworden,  weil
der  Betrüger,  der  im  neunten  Jahrhundert  in  Deutschland
erschien,  dieselbe  bei  dem  Coder  canonum,  den  er  zusammenstoppelte,
  zum  Grund  legte.

3)  Am  meisten  trug  aber  zu  Erhaltung  dieser  alten  orientalischen
  Synodal-Gesetze  Dionysius  bei.  Er  war  Abt
zu  Rom,  und  im  sechsten  Jahrhundert  einer  der  angesehensien
Gelehrten  seiner  Zeit,  der  besonders  Mehreres  aus  dem  Griechischen
  übersetzte.  Veranlaßt  durch  die  schlechte  Veschaffenheit
  der  damals  herrschenden  prisca,  unternahm  er  auch  eine
Uebersetzung  der  allg  emeineren  Kirchengesetze,
und  übersetzte  diese  nicht  nur  auf's  Neue,  sondern  sammelte
auch  Dekretalen  der  rômischen  Bischöfe,  als  einen  zweiten
Theil  des  Codex  canonum,  und  wurde  dadurch  Veranlassung
einer  neuen  Epoche  der  Geschichte  des  Kirchenrechts.
  Die  Uebersetzung  des  Dionysius  war  viel  richtiger
und  begriff  auch  mehrere  Stücke,  als  die  übrigen  Uebersetzungen.
  Sie  konnte  sich  auch  von  Rom  sehr  leicht  in  andere
Länder  ausbreiten,  und  zu  ihrer  Ausbreitung  muß  sehr  viel
beigetragen  haben,  daß  der  römische  Bischof  bald  einen
Kanzlei,  Gebrauch  von  derselben  machte.

Nun  isi's  also  von  jetzt  an  ununterbrochen  gewiß,  daß
die  Gesetze  jener  ersten  Provinzial-Concilien
und  der  vier  bkumenischen  Synoden  als  beständig
gangbare  Kirchengesetze  angesehen  wurden;  aber  wie
es  denn  zuging,  daß  Briefe  des  rbimischen