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Bischofs  endlich  auch  eine  solche  Bedeutung  und  Autorität
bekommen,  daß  sie  als  allgemeine  Kirchengesetze
galten,  muß  tiefer  hergeholt  werden.

4)  Ist  nicht  zu  leugnen,  daß  die  rdmische  Kirche  von
den  ältesten  Zeiten  her  ein  vorzüglich  großes  Ansehengenoß;
  denn  Alles,  was  sonst  zur  Autorität  einer  Kirche
etwas  beitragen  konnte,  kam  hier  vereinigt  zusammen.  Aber
in  den  fünf  ersten  Jahrhunderten  war  doch  das  Ansehen  des
rdmischen  Bischofs  nicht  gröher,  als  das  Ansehen  der  übrigen
drei  Patriarchen.  Nur  hat  es  abgewechselt,  bald  war  dieser
mehr,  bald  ein  Anderer,  je  nachdem  die  Hoflust  war.  Wie
nun  bei  den  übrigen  Patriarchal-Kirchen  viele  Fragen  einliefen,
  wie  man  sich  in  streirigen  Fällen  an  dieselbe  zu  halren
suchte,  so  war  es  auch  mit  Rom,  und  weil  der  roͤmische  Bischof
  der  einzige  Patriarch  des  Occidents  war,  so  mußten
noch  viel  mehrere  Fragen  an  ihn  gelangen,  als  an  die  übrigen.
Mit  diesen  Fragen  und  Antworten  ging  es  nun,  wie  es  gewöhnlich
  mit  einer  solchen  Beantworkung  eines  Vornehmeren
zu  gehen  pflegt.  Ihr  Rath  wird  sehr  leicht  zum  Besehl,
  und  da  man  in  der  alken  Kirche  froh  war,  wenn  man
nur  Entscheidung  über  einen  Punkt  wußte,  da  man  den
Wahn  hatte,  es  gehdre  ad  unitatem  Ecclesiac,  sich  nach
der  Hauptkirche  zu  richten,  so  mußten  diese  Dekretalen
  um  so  schneller  ein  gesetzliches  Ausehen  erhalten.

2)  Von  Zeit  zu  Zeit  kam  ein  gewaltthätigerer  Bischof
auf  den  Stuhl  —  ein  Innocenz  I.,  ein  Leo  der  Große,  und
diese  wußten  durch  allerlei  Kunstgriffe  ihr  Ansehen  noch  geltender
  zu  machen,  suchten  ihre  Dekretalen  so  weit  als  möglich
zu  verbreiten,  verpflichteten  unter  den  dringendsten  Ausdrücken
zu  Beobachtung  derselben.  Der  rdmische  Stuhl  bekam  in  den
entfernteren  Provinzen  nach  und  nach  seine  Vikarien,  auch