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So  sah  es  in  der  fränkischen  Welt  aus,  da  ein  Betrüger
  (sein  Name  ist  noch  heutzutage  ein  Geheimniß)  einmal
ein  besonderes  Interesse  dabei  gehabt  haben  muß,  es  beschwerlich
  zu  sinden,  daß  Bischof  und  der  übrige
Klerus  so  oft  und  so  leicht  von  Laien  verklagt
würden,  daß  der  Metropolit,  unter  dessen  Direktion  die
Movinzial-Synode  stand,  diese  Gelegenheit  so  schön  benuͤtzte,
sein  Ansehen  zu  erhöhen,  die  verklagten  Suffraganeen  und
übrigen  Kleriker  zu  züchtigen.

Dieser  Beschwerlichkeit  los  zu  werden,  erdichtere  er  ein
ganzes  Buch  voll  falscher  Kirchengesetze,  fast  lauter
Dekreralbriese  der  romischen  Bischöfe  der  drei  ersten  Jahrhunderte,
  und  vermengte  diese  seine  Betrügers-Waare  mit  einem
Codex  canonum,  der  bisher  nach  dem  berühmten  spanischen
Bischofe  Isidor  benannt  worden  war,  weil  dieser  etwa  einige
Vermehrungen  hinzugethan  hatte.

Es  war  kein  einfältiger  Streich  dieses  unbekannten
Schurken,  gerade  Briefe  rdmischer  Bischoͤfe  und  nicht
alte  Synodalschlüsse  zu  erdichten.  Denn  wenn  es
zum  Zanken  über  die  Sache  kam,  so  hätte  sich  der  Autorität
jener  alten  Synodalschlüsse  Niemand  angenommen,  hingegen
durch  Erdichtung  rdmischer  Dekretalen  wurde  der  roͤ-mische
  Bischof  mit  in's  Spiel  gezogen,  und  des  romischen
Bischofs  war  in  diesen  erdichteten  Briefen  so  gedacht,  daß
man  wohl  vermuthen  konnte,  er  werde  dieser  Waare  nicht
entgegen  seyn,  wenn  sie  ihm  zu  Gesicht  kommen  sollte.  —
Der  rdmische  Bischof  batte  auch  kurz  vorher  schon  hie  und
da  einen  solchen  Ton  angenemmen,  daß  seine  damaligen  Gesinnungen
  in  diesen  neu  erdichteten  Breven  nicht  übel  ausge,
drückt  zu  seyn  schienen.

Es  war  auch  nicht  einfältig,  sich  einen  bisher  unbekamteren
  Coder  canonum  zu  wählen,  um  diesen  mit  solchen

Spittler's  s##mtliche  Wenle.  X  Bo.  13