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Erdichtungen  zu  bereichern,  und  die  ganze  Geschichte,  wie  der
Betrüger  die  so  plbtzliche  Erscheinung  eines  bisher  so  ganz
unbekannten  Coder  canonum  wahrscheinlich  machen  wollte,
war  auch  nicht  übel  ersonnen.  Bischof  Rikulf  von  Mainz
soll  ihn  aus  Spanien  erbalten,  und  in  seinem  Kirchen-ArchivM
hinterlegt  haben.  Erst  einer  der  Nachfolger  desselben  soll  ihn
da  gefunden  und  weiter  bekannt  gemacht  häben.  Der  Unwissendere
  konnte  sich  denn  nun  damals  wohl  einbilden,  daß  ein
solches  altes  Buch  gar  wohl  bisher  in  ceinem  Winkel  habe
verborgen  liegen  koͤnnen;  er  konnte  sich  auch  wohl  eine  Ursache
finden,  warum  Bischof  Rikulf  denselben  nicht  habe  bekannt
werden  lassen;  es  stand  wohl  gar  zu  viel  darin  gegen  die
Autorität  der  Metropoliten,  als  daß  einer  derselben  diesem
ihm  so  nachtheiligen  Buche  noch  mehr  Publicität  härte  geben
sollen:  aber  weil  denn  doch  der  Nachfolger  Rikulfs  so  ehrlich
war,  das  Buch  nicht  zu  unterdrücken,  so  muß  er  selbst  gegen
die  Aechtheit  desselben  nichts  einzuwenden  gewußt  haben.
Ueberhaupt  gab  die  Berufung  auf  ein  so  ansehnliches  Kirchen-Archiv,
  als  das  Mainzische  war,  der  ganzen  Sache  einen
blendenden  Schein.
Aber  im  Ganzen  genommen  muß  doch  dieser  Betrüger
eben  so  dumm  als  unverschämt  gewesen  seyn.  Unverschämt
  —  denn  jeder  Betrüger  betrügt  sonst  nur  so  weit,  als
hochst  nöthig  ist:  er  hätte  also  genug  gehabt,  nur  ein  paar
falsche  Kirchengesetze  zu  verfertigen;  aber  er  setzte  sich  recht
eigentlich  als  Fabrikant  nieder,  log  ohne  Maß  und  Ziel,  und
gab  sich  gar  keine  Mühe,  sein  Lügenspstem  mit  demjenigen,
was  in  den  andern  allgemeinen  Kirchengesetzen  enthalten  war,
in  einige  Uebereinstimmung  zu  bringen.  Das  Andenken  der
Sammlung,  die  Karl  von  Hadrian  erhielt,  mußte  doch  noch
sehr  neu  seyn:  und  wenn  dann  in  einer  Sammlung,  die  doch
vom  Pabst  selbst  als  Sammlung  der  rmischen  Kirche  anerkannt