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Was  ist  denn  aber  Haupt-Inhalt  aller  dieser  betruͤ-gerischen
  Schriften,  welche  um  diese  Zeit  erdichtet  und
dem  allgemeinen  Kirchengesetzbuche  beigefügt  wurden:  und  wie
betrugen  sich  Seine  Heiligkeit  zu  Rom,  da  die  Sache
vor  ihre  Augen  und  Ohren  kam?

Der  Haupt-Inhalt  läßt  sich  auf  drei  Punkte  reduciren:

4)  wurde  in  diesen  falschen  Dekretalen  eine  fast  gänzliche
  Aufhebung  aller  bisherigen  Didzes-Subordination
  aufgestellt.  Nach  dem  bieherigen  Kirchenrechte
war  der  Bischof  Richter  des  Presbyrers  und  Diakoyus,  oder,
wenn  diese  mit  dem  Urtheil  nicht  zufrieden  waren,  konnten
sie  sich  an  den  Erzbischof  wenden,  etwa  auch  an  die  Provinzial-Synode
  appelliren.  So  war  der  Erzbischof  immer  auch
zupächst  Richter  über  das  Betragen  der  Bischöfe  oder,  wenn
es  cine  Sache  von  Wichrigkeit  betraf,  so  kam  die  Sache  gleich
bei  der  Propinzial-Spnode  vor.  Nach  dem  nenen  Rechte
dieser  falschen  Dekretalen  nun  sollte  jeder  Priester  selbst,  auch
ohne  das  Urtheil  des  Bischofs  erst  abzuwarten,  sich  sogleich
nach  Rom  wenden  können,  und  wenn  auch  das  Urhheil
wirklich  uber  ihn  gesprochen  war,  so  hatte  er  nicht  nöthig,
erst  an  den  Exzbischof,  an  die  Provinzial-Sypnode  sich  zu
wenden,  sondern  er  konnte  geradewegs  nach  Rom  gehen.

2)  Subordination  der  Bischöfe  unter  den
Erzbischof  und  unter  die  Provinzial-Synoden
wurde  eben  so  gut  fast  gänzlich  aufgehoben,  denn  keine
Provinzial-Synode  sollte  künftighin  ohne  röômische  Bestätigung
gültig  seyn.  Der  rdmische  Bischof  sollte  ProvinzialSynoden
nach  Willkür  ansagen  und  aufheben  können,  war  also  eben
dadurch  Herr  fast  aller  entstandenen  Streitigkeiten.  Oieses
Vorrecht  der  unumschränkten  Obcraufsicht  über  die  Provinzial
  Synoden  war  desto  wichtiger,  da  man  die  Provinzial=Svnoden
  nicht  nur  als  Versammlungen  zu  Emscheidung  der