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Karl  dem  Kahlen  sich  die  Freiheit  nahmen,  auf  den  Fall,
wenn  der  Krieg  ihrem  Bedünken  nach  ungerecht  sepn  sollte,
von  der  Schuldigkeit,  im  Feld  zu  erscheinen,  sich  loszählen
zu  lassen.

Man  sieht  hieraus,  auf  welchen  gänzlichen  Umsturz
der  bisberigen  Verfassung  das  alles  abzweckte,  was
der  Betrüger  zum  Inhalt  seiner  neuen  Gesetze  machte,  —  auf
Umsturz  der  Kirchen-Verfassung,  und  weil  diese  damals
  mit  dem  Staate  so  gar  genau  verwebt  war,  auch  des
Staates  selbst.  Schon  unter  Ludwig  dem  Frommen,  da
dieser  gute  Kaiser  öffentlich  Kirchenbuße  thun  mußte,  hatte
sich  der  Kler  us  in  einer  Größe  von  Macht  und  Gewaltthätigkeit
  gezeigt,  welche  allen  übrigen  Großen  hätte
Schrecken  einjagen  sollen,  wenn  nichr  gerade  ihr  gegenwärtiger
Nutzen  sie  geblendet  härte,  zu  sehen,  welch  ein  Schaden  nothwendig
  endlich  selbst  auch  für  sie  daraus  entspringen  müsse.
Das  Mittel,  wie  bisher  Könige  rebellischer  Bischdfe  und  Erz-Bischèfe
  loswerden  konnten,  lag  darin,  daß  sie  dieselben  auf
einer  Synode  absetzen  ließen;  wenn  nun  aber  eben  der  rdmische
Bischof,  welcher  an  den  Händeln  des  frommen  Ludwig  mit
seinen  Söhnen  so  schäudlichen  Antheil  genommen  hatte,  alle
solche  Angelegenheiten  sogleich  an  sich  ziehen  konnte,  enrscheiden
  konnte,  daß  der  König  den  rebellischen  Erzbischof  behalten

müsse,  so  war  die  Ruhe  des  Staats  nicht  mehr  gesichert,  der
Staat  war  gendthigt,  eine  Schlange  im  Busen  zu  nähren.
Unabsehliche  Verwirrungen  mußten  daraus  entstehen,  daß  durch
solche  grenzenlose  Erlaubniß,  seine  Prozesse  nach  Rom  zu
tragen,  fast  gar  nichts  mehr  da  ausgemacht  wurde,  wo
man  die  beste  Kenntniß  von  der  Sache  haben
konnte,  persönlichen  Charakter  des  Klägers  und  des  Beklagten
  kannte,  und  am  leichtesten  auch  das  genauesie  Zeugenverhör
  anzustellen  vermochte.  Wenn  das  alles  etwa  auch  zu  Rom