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haͤtte  vorgenommen  werden  koͤnnen,  so  zog  sich  die  Sache
doch  immer  in  die  Laͤnge,  und  an  schneller  Eutscheidung  lag  der
Kirche  und  dem  Staate  oft  fast  eben  so  viel,  als  an  richtiger.

Die  Kirche  fing  auf  diese  Art  an,  recht  eigentlich  ein
vom  Staate  unabhängiger  Status  in  statu  zu  werden,  sie
hatte  keinen  andern  peremtorisch  entscheidenden  Richter  als
den  rômischen  Bischof;  in  dessen  Hand  war  also  Ruhe
oder  Unruhe  des  Staaks,  weil  es  bei  ihm  stand,  ob  er  den
Unruhigen  demüthigen  oder  begen  wollte.

Aber  nicht  nur  das  ganze  Verhältniß  der  Kirche  zum
Staat  wurde  auf  diese  Art  geändert,  sondern  auch  die  ganze
innere  Verfassung  der  Kirche  selbst.  Kein  Erzbischof
konnte  jetzt  mehr  mit  Nachdruck  etwas  befehlen,  denn  kein  Bischof
  fand  Ursache,  ihm  zu  gehorchen,  wenn  es  ihm  nicht  gelegen
war:  der  Exzbischof  konnte  ihm  jetzt  nicht  mehr  schaden;  vorher
  hätte  er  ihn  durch  eine  Provinzial-Spunode  um  seine
Würde  bringen  können,  jetzt  war  aber  die  Macht  der  Provinzial"
  Synoden  geschwächt,  ihr  Urkheil  war  nicht  mehr  entscheidend.
  .

Wie  sehr  hatte  sich  nicht  manchmal  der  fromme  Ludwig
verblutet,  um  Kirchen  und  Kloͤster  reich  zu  machen.  Der
Schaden  und  Verlust  aus  solchen  Schenkungen  konnte  damals
nicht  so  beträchtlich  scheinen,  weil  doch  immer  noch  von  solchen
  Gütern  die  nöthigen  Prästationen  entrichtet  werden  mußten;
  aber  wenn  nun  selbst  auch  dieses  nicht  mehr  gelten
sollte,  so  mußte  das  Finanz=  und  Kameralwesen,  wie
die  Jurisdiktion,  in  die  größte  Unordnung  gerathen.  Die
welrlichen  Herren  waren  ohnedieß  mit  ihren  Beiträgen  sehr
unwillig  und  nachläßig;  sollten  nun  vollends  die  Geistlichen
  frei  seyn,  so  war  eine  der  Hauptgquellen  der  oͤffentlichen
  Einkünfte  verstopft,  und  dem  weltlichen  Herrn  stieg  nun
auch  die  Begierde  zur  gänzlichen  Befreiung  desto  leichter  auf.