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836  brach  endlich  das  Feuer  in  volle  Flammen  aus.  Der
Erzbischof  verklagte  den  ungehorsamen  Suffragan  vor  einer
Movinzial-Synode,  und  brachte  es  dahin,  daß  er  verurtheilt
wurde.  Rothad  appellirte  nach  Rom;  an  dieses  kehrte  man
sich  nicht;  man  fuhr  mit  der  Sentenz  fort.  Nikolaus  erfährt
von  dem  Vorgang,  schickt  ein  Schreiben  voll  Drohungen  an
den  Erzbischof  Hinkmar,  und  weil  er  bei  dem  Verlauf  dieses
Prozesses  sah,  daß  man  sich  viel  auf  die  Pseudo-Isidorischen
Dekretalen  berufen  hatte,  so  erließ  er  im  Jahre  865  das  berühmte
  Schreiben,  worin  er  diese  Dekretalen  als  Dekretalen
  rômischer  Bischöfe  anerkannte.

Im  Jahre  865  wußte  man  zu  Rom  noch  gar  nichts  davoy,
  daß  man  solche  Dekrete  der  römischen  Bischöfe  der  drei
ersten  Jahrhunderte  habe;  zwei  Jahre  darauf,  865,  thut
der  roͤmische  Bischof  in  seinem  Schreiben,  als  ob  die  Sache
längst  bekannt  wäre,  als  ob  es  ein  schweres  Verbrechen  wäre,
an  der  Sache  nur  zu  zweifeln.  )  So  gleichsam  über  Nacht

6%  In  einem  Schreiben  Nikolaus  I.  vom  Jahr  863  (Mansi  Conc.
T.  15.  col.  574)  steht  noch  eine  Aufzählung  der  rechtskräftigen
Dekretalen,  unter  welchen  kein  Name  von  allen  denen.  aus  den
drei  ersten  Jahrhunderten  vorkömmt,  deren  Namen  Pfeudo-Isidor
  wißbraucht  hat.  Das  Schreiben  erging  an  die  französischen
  Bischöse  und  zwar  gerade  an  den  Rheimsischen  Sprengel:
die  Autorität  des  Erzbischofs  und  der  Provinzial-Sonode  wird
in  diesem  Schreiben  noch  sehr  dringend  festgesetzt;  es  wird  verboten,
  sich  an  einen  andern  Richter  zu  wenden.  Und  nun  zwei
Jahre  darauf  ergehr  von  eben  demselben  Pabste  an  eben  dieselben
Bischöfe  ein  so  ganz  entgegengesetztes  Schreiben;  er  aͤußert
nicht  den  geringsten  Zweifel,  daß  nicht  diese  Dekretalen  in  das
Kirchengesezbuch  gehören,  daß  es  nicht  wahrhafstig  Schreiben
römischer  Bischöfe  seyen,  also  eben  so  gut  verbindlich,  als  jede
andere;  er  löst  sogar  einige  Einwürfe,  welche  von  den  französischen
  Bischöfen  dagegen  gemacht  worden  waren.