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aͤlteren  Sammlungen,  die  er  schon  vorfand,  die  seinige  nur
zusammensetzte.  Von  Pseudo-Isidor  hat  er  nur  Weniges;  nicht
als  ob  er  an  der  Authentie  desselben  gezweifelt  haͤtte,  sondern
weil  er  wahrscheinlich  in  den  Kollektionen,  die  er  vor  sich  hatte,
nur  Weniges  aus  demselben  antraf.

Ausgaben  des  Regino  sind:

Die  erste  von  Hildebrand.  Helmstädt  1659.  4.

Die  bei  weitem  bessere  ist  von  Baluzi.  Paris
1674.  8.

Ein  betraͤchtliches  Stuͤck  von  Regino  vertritt  auch  die
Stelle  eines  Bußbuchs.  Ein  Poͤnitentiale  (Bußbuch)
war  ein  oͤffentliches  Verzeichniß  derjenigen  Poͤnitenzen,  welche
fuͤr  gewisse  Verbrechen  geleistet  werden  mußten.  Wenn  naͤmlich
  einer  in  der  alten  Kirche  ein  Verbrechen  beging,  so  mußte
er  wegen  des  Aergernisses,  das  er  damit  angerichter,  öffentliche
  Kirchenbuße  thun.  Bald  aber  wurden  der  Verbrechen
dieser  Art  so  viele,  daß  man  diese  öffentlichen  Kirchen=  Pönitenzen
  in  etwas  Anderes  verwandeln  mußte;  denn  Manche
scheuten  sich  wegen  der  Schande  der  Kirchenbuße,  ihre  Verbrechen
  zu  gestehen;  es  wäre  zuletzt  auch  außerhalb  der  Kirche
so  voll  geworden,  als  in  der  Kirche  selbst,  und  Viele  hätten
so  viel  Pônitenz  zu  thun  gehabt,  daß  sie  in  ihrem  Leben
nicht  fertig  geworden  wären.  Man  verwandelte  also  endlich
diese  Kirchen-Pönikenzen  in  eine  gewisse  Anzahl  von  Fasien,
Almosen,  Psalmenbeten.  Wenn  nun  dem  Priester  in  der
Beichte  ein  armer  Sünder  vorkam,  der  ihm  sein  vergangenes
Leben  erzählte,  so  mußte  er  ihm  für  einzelne  Verbrechen  P#-nitenzen
  auflegen,  und  damit  man  nicht  das  eine  Mal  mehr,
das  andere  Mal  weniger  auflegte,  damit  in  diesem  Punkte  Alle
gleich  gehalten  würden,  setzte  man  ein  Verzeichniß  auf,  was
für  eine  Pönitenz  für  jede  Sünde  zu  prästiren  sey.