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vielerlei  waren,  und  man  summirte  die  Poͤnitenzen  fuͤr  dieselben
  zusammen,  so  kam  oft  eine  so  große  Summe  von  Fasten
heraus,  daß  es  bei  Manchem  nicht  hingereicht  hätte,  wenn
er  auch  sein  ganzes  Leben  hindurch  gefastet  haben  würde;  oder,
war  es  wohl  auch  gar  zu  beschwerlich,  sich  10  —  12jährige
Fasten  auflegen  zu  lassen.  Man  setzte  also  fest,  daß  es  gleichviel
  sey,  ob  einer  einen  Tag  bei  Wasser  und  Brod  fasie,  oder
einen  Armen  nähre,  oder  wenn  der  Reiche  einem  Armen  drei
Denarien,  der  weniger  Bemittelte  einen  Denar  Almosen  gebe.

Kam  nun  iin  diesen  Zeiten  Jemand  zur  Beichte,  so  saß
der  Priester  da,  Papier  vor  sich,  die  Feder  in  der  Hand,
das  Pnitentiale  zur  Seite:  schrieb  Alles  auf,  was  der  arme
Sünder  bekannte,  setzte  die  Preise  der  Sünden  ad  marginem,
und  zog  alsdann  eine  summa  summarum.  Da  kamen  oft
200  —300  Jahre  Fasten  und  Pönitenz  zum  Vorschein;  man
machte  also  die  Tare,  was  das  Jahr  Pönitenz  an  Geld  kosten
soll.  Diese  Tare  war  für  den  Armen  und  Reichen  verschieden,
  selbst  aber  auch  für  den  letzteren  nicht  sehr  groß,  denn
man  half  sich  dadurch,  daß  man  ihm  desio  mehr  Jahre  hinrechnete.
  Und  um  solche  Rechnungen  desto  sicherer  vermehren
zu  können,  nahm  man  zu  allerlei  Erdichtungen  seine  Zuflucht.
So  kommt  im  Chronicon  Beccense  (v.  NMorin.  de  poenit.
X.  18,  5),  daß  eine  vornehme  Dame  einem  Mönch  erschienem
sey  und  ihn  versichert  hätte,  sie  muͤsse  in  der  andern  Welt
60  Jahre  Pönitenz  thun,  weil  sie  die  kleinen  Hunde  so  gerne
gehabt  habe.  So  bezahlte  man  doch  lieber  in  dieser  Welt,  wenn
es  auch  noch  so  sehr  Kleinigkeiten  zu  seyn  schienen,  ein  beträchtliches
  Stück  Geld,  als  daß  man  dafür  in  der  andern
Welt  so  lange  büßte.

Hir-aus  erhellt,  wie  äußerst  wichtig  solche  Pönitentialien
waren,  und  daß  sie  einen  sehr  beträchtlichen  Theil  der  öffentlichen
  Kirchengesetzbücher  ausmachen  mußten.  Man  sorgte