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deßwegen  auch  auf  Synoden  dafür,  daß  nicht  so  viei  Unordnung
  dabei  einreißen  sollte,  daß  nicht  jeder  Priester  nach
Willkür  sich  sein  eigenes  machen  oder  das  öffentlich  angenommene
  verändern  sollte,  und  den  Bischöfen  wurde  befohlen,  auf
ihren  Kirchenvisitationen  fleißig  nachzusehen,  daß  sich  nicht
fremde  und  fehlerhafte  Bußbücher  einschleichen  sollten.  Manche
Bischdfe  trugen  es  etwa  auch  einem  augesehenern  Gelehrten
ihres  Sprengels  auf,  das  Pönitentiale  desselben  zu  revidiren
oder  ein  neues  aufzusetzen.  So  setzte  Rabanus  Maurus  für
seine  Mainzer  Diszese  ein  Poͤnitentiale  auf;  Halitgarius,
Bischof  von  Cambray,  auf  Bitten  des  Erzbischofs  Ebbo  von
Rheims;  Regino,  auf  Bitten  des  Erzbischofs  Ratbod  von
Trier.

Man  hat  noch  die  meisten  dieser  Pönitential-Bücher,
ungeachtet  sie  durch  den  häufigen  Gebrauch,  welchen  man  so
lange  Zeit  davon  machte,  sehr  interpolirt  und  untereinander
geworfen  worden  zu  seyn  scheinen.  Einen  großen  Theil  derselben
  und  vorzöglich  der  ältesten  hat  Morinus  seinem  großen
  gelehrten  Werke  „de  administratione  sacramenti  poenitentie“
  beidrucken  lassen;  eines  der  ältesten  steht  zu  Ende
des  ersten  Theils  des  Musei  lialici  von  Mabillon.  Sie  laufen
  oft  auch  unter  verschiedenen  Tireln,  als  Beda's  Pönitentiale
  unter  dem  Titel:  de  remedio  peccatorum.  In  Bosnagthes.
  monum.  T.  II.  P.  2  kommen  außer  den  Bußbüchern
des  Halitgarius  und  Rabanus  auch  noch  mehrere  vor.

Zu  Ende  eben  desselben  Jahrhunderts,  in  welchem  Regino
lebte,  machte  auch  Abbo,  Abt  des  Klosters  Fleury  in
Frankreich,  eine  Collectio  canonum.  Das  Werk  theilt  sich  in
52  Capita,  und  ist  so  ganz  bloße  Kompilation  aus  den  Kanonen
  der  Concilien,  aus  Dekretal-Briesen  der  rômischen  Bischöfe
  und  aus  fränkischen  Kapitularien,  daß  kaum  hie  und
da  ein  Wort  von  Abbo  selbst,  um  einen  Zusammenhang  zu

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