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ein  Stück  aus  den  Kapitularien  zu  citiren  nicht  vermeiden
kann,  so  setzt  er  ausdrücklich  bei,  daß  diese  Stücke  von  einer
Spnode  zu  Aachen  seyen  gebilligt  worden,  als  ob  erst  davon
ihre  Gültigkeit  abhänge,  und  ein  Regent  der  Kirche  nichts
für  sich  befehlen  könnte,  sondern  erst  die  Konfirmation  der
Bischöfe  bei  seinen  Gesetzen  abwarten  müßte.  So  hatten  sich
Grundsätze  und  Gesinnungen  innerhalb  zwei  Jahrhunderten
geändert.  Die  Kapitularien-Sammlung  lag  zwar  noch  vor
den  Augen  des  Publikums  da,  Regino  hatte  so  viel  daraus
genommen,  daß  schon  durch  ihn  das  Andenken  derselben  erbalten
  werden  mußte:  ein  Bischof  untersteht  sich  nun  ganz
ungestraft,  jede  Spur  derselben  so  viel  möglich  auszulöschen;
der  Regent  ahndet  die  Sache  gar  nicht,  weil  man  damals
noch  die  Marime  hatte,  die  Leute  schreiben  zu  lassen,  was
sie  wollten,  und  dann  doch  auch  zu  thun,  was  man  wollte.
Man  dachte  es  sich  gar  nicht,  welchen  Einfluß  auf  das
Ganze  eine  solche  Schriftstellerei  haben  müsse,
wie  ihre  Wirkung  zwar  nicht  sichtbar  schnell,  aber
nach  einiger  Zeit  doch  gewiß  sichtbar  groß  und  unabwendbar
  sey.

Burkard  hatte  außer  dieser  wichtigen  Veränderung  noch
eine  andere  vorgenommen.  Er  hatte  überhaupt  die  Aufschriften
  auch  vieler  anderen  Kapitel  geändert;  wenn  ihm  etwa
eine  Synode  oder  ein  Kirchenvater  nicht  berühmt  genug  aussah,
  so“  schrieb  er  ihre  Canones  unter  einen  berühmteren  Namen
  hin,  und  suchte  dadurch  dem  Gesetze  eine  größere  Autorität
  zu  verschaffen.  Das  hat  nun  große  Verwirrung  in  alle
nachfolgenden  kanonischen  Sammlungen  gebracht.  Sie  haben
alle  einmüthiglich  den  Burkard  ausgeschrieben.  Burkard  war
so  ein  reiches  Repertorium,  daß  man  ihn  sehr  leicht  ausschreiben
  konnte;  hatte  sich  durch  Aufnahme  mehrerer  Stücke  aus
Pseudo-Isidor  so  angenehm  gemacht,  daß  man  ühn  auch  gerne