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seinen  Bischoͤfen  zu  befehlen,  daß  sie  glauben  sollten,  der  Leib
Christi  sey  unverweslich  gewesen.  Der  damalige  Patriarch
von  Konstantinopel  war  anderer  Meinung.  Justinian  hielt
nichts  von  der  Freiheit  zu  dissentiren,  setzte  den  eigensinnigen
Patriarchen  ab  und  ließ  ihn  mit  Soldaten  hinwegführen.  Jobann,
  von  dessen  theologischer  Nachgiebigkeit  und  Hofgesinnungen
  der  Kaiser  genugsam  überzeugt  war,  erhält  die  Patriarchen-Würde,
  und  behauptet  sie  vierzehn  Jahre  lang  bis
an  seinen  Tod.

Noch  als  Presbyter  zu  Antiochien  machte  er  eine  Kanonensammlung,
  wo  er  eben  die  Synodalschlösse,  welche
schon  vorher  gewöhnlich  waren,  in  Materien-Orduung  brachte,
und  nur  noch  Einiges  hinzuthat.  Der  Titel  dieser  Sammlung
  ist:  „Syntagma  canonum.“  Man  sindet  sie  in  Justelli
  bibl.  juris  canonici  T.  II.  pag.  499  abgedruckt.
Nachdem  nun  Johann  Patrialch  geworden,  so  war's  freilich
an  der  alten  Sammlung  nicht  genug,  denn  in  der  alten
Sammlung  standen  nichts  als  eigentliche  Kirchengesetze.  Um
dem  Kaiser  Justinian  ein  Kompliment  zu  machen,  unternahm
er  jetzt  eine,  in  welcher  die  kaiserlichen  Verordnungen  den  Kirchengesetzen
  immer  beigesetzt  wurden.  Er  gab  der  Arbeit  den
Titel:  „Nomo-Canon,“  gleichsam  Concordamia  legum  civilium
  et  ecclesiastioarum.  Auch  er  ist  in  Jusiell=  Bibl.
jur.  Can.  vet.  T.  II.  pag.  603  abgedruckt,  und  recht  auszeichnend
  wichtige  Varianten  dazu  finden  sich  in  Assemanni
Bibl.  jur.  can.  et  cirilis  Orient.  T.  III.  pag.  425.

Ungefähr  hundert  Jahre  nach  Johanns  Tode  (denn  die
Geschichte  des  orientalischen  Kirchenrechts  gibt  keinen  so  merkwürdigen
  Zusammenhang  als  die  Geschichte  des  occidentalischen,
  weil  sie  keine  so  ausgezeichneten  Revolutionen  hat)
wurde  im  Jahre  692  eine  Synode  zu  Konstantinopel
gehalten,  deren  eigentliche  Absicht  Reform  der  so  sehr  zerfal-