221

breitete  Gewalt,  welche  Justinian  J.  hatte;  die  vormals  bluͤ-bendsten
  Kirchen  des  Orients  waren  durch  die  Araber  jetzt
im  Druck  und  standen  nicht  mehr  unter  roͤmischer  Oberherrschaft;
  überhaupt  da  der  Hof  mit  seinen  Maximen  und  Gesetzen
  so  sehr  wechselte,  so  erhielt  keines  derselben  mehr  rechte
Autoritär;  man  widersetzte  sich  so  lange  man  konnte,  und
boffte  immer  unter  den  nachfolgenden  Regenen  das  Blatt
wieder  so  gewandt  zu  sehen,  daß  das,  was  vorher  auf  das
streugste  besohlen  war,  nun  entweder  nicht  mehr  eingeschärft
oder  vielleicht  gar  verboten  werden  würde.  In  einem  so  zerrürteten
  Staate,  wie  der  Konstantinopoliranische  damals  war,
ist  es  überdieß  auch  gewöhnlich,  daß  man  immer  mehr  Gesetze
macht,  als  auf  Beobachtung  derselben  dringt;  denn  Ersteres  erfordert
  nur  eine  Eneschließung,  zu  Letzterem  gehört  ein  planmäßiges
  Ergreifen  von  Maßregeln,  eine  Standhaftigkeit,  die
nie  das  Werk  so  regelloser  und  gar  nicht  nach  Grundsätzen
handelnder  Zeitalter  ist.

Ungeachtet  dieses  Gesetzes  also  that  man,  was  man  wollte,
und  daß  die  Beobachtung  desselben,  wenn  sie  auch  je  recht  in
Gang  kam,  nie  lang  fortdauernd  gewesen,  erhellt  aus  Photius
  Beispiel.

Photius,  Patriarch  von  Konsiantinopel,  in  der  Mitte
des  neunten  Jahrhunderts,  war  ein  Mann,  der  nach  gewissen
Räcksichten  viel  Aehnlichkeit  mit  Johann  hat.  Ein  Mann
von  der  ausgebreitersten  Gelehrsamkeit,  und  unter  allen  seinen
Streitigkeiten,  die  er  so  abwechselnd  geführt  hatte,  bei  sehr
unbilligen,  ebrgeizig-gewaltthätigen  Gegnern,  von  der  billigsten
Gesinnung.  Ehe  er  Bischof  von  Konstantinopel  wurde,  verwaltete
  er  die  angesehensten  Staatsämter,  stand  als  erster
Offizier  bei  der  kaiserlichen  Garde,  wurde  Staatsskretär,  Chef
des  Senats  von  Konstantinopel.  Da  der  Patriarch  Ignatius
  von  Konstantinopel  den  Cäsar  Bardas  sich  zum  Feinde