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über  alberne  dogmatische  Grillen,  wie  konnten  sie  also  an  Verbesserung
  ibres  Kirchenrechts  denken,  besonders  da  ihr  ganzes
Kirchenrecht  darauf  hinauslief,  daß  gelten  muͤsse,  was  der
Kaiser  befehle.

Wie  also  die  Epoche  des  Dionysius  mit  Johann  von
Antiochien  beinahe  zusammenfaͤllt,  so  treffen  auch  Photius
und  Pseudo-Isidor  auf  Eine  Zeit  hin.  Beider  Geschichte  ist
in  das  Leben  des  roͤmischen  Bischofs  Nikolaus  I.  verflochten.

Nikolaus  J.  erkannte  im  Jahr  865  die  Pseudo-Isidorischen
  Dekretalen  für  ächte  Kirchengesetze,  und  in  eben  dem
Jahre,  auf  eben  der  Synode,  wo  er  das  Schreiben  wegen
Rothaden  ergehen  ließ,  erkommunicirte  er  auch  den  Photius.
Der  Kontrast  dieser  koeristirenden  Begebenheiten  ist  in  vieler
Räcksicht  merkwürdig.  Pseudo-Isidor  ist  Zeuge,  welcher  Grad
von  Unwissenheit  damals  im  Occident  berrschend  war:  Photius
  ganzes  Leben  ist  ein  Dokument  der  damals  im  Orient
wirklich  wieder  auflebenden  Gelehrsamkeit,  und  nicht  nur  unter
  den  Griechen,  sondern  auch  unter  den  Arabern,  denn  der
Kalif  Almamun,  der  große  Kenner  und  Befdrderer  besonders
  der  mathematischen  Wissenschaften,  war  Zeitgenosse  von
Photius.

In  der  Beschreibung  der  systematischen  Sammlungen
des  Occidents  waren  wir  bis  auf  Burkard  fortgerückt.
Nach  Burkard  ist  der  merkwürdigste  Anselm,  Bischof  von
Lukka;  denn  Gratian  hat  sich  ganz  vorzüglich  bei  Ausarbeitung
  des  Dekrets  seiner  bedient.

Anselm  isi  als  einer  der  eifrigsten  Anhänger  Gregors  VII.
gegen  Heinrich  IV.  bekannt,  suchte  auch  in  den  damaligen
Jeiten  der  Unruhen  für  den  Pabst  Partie  zu  machen,  und
schrieb  einige  sehr  wichtige  Aufsätze  in  der  damaligen  Investitur-Streitigkeit.
  Burkards  Collectio  canonum  ist  noch  nicht
gedruckt;  man  hat  aber  von  den  verschiedenen  Handschriften,