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Bisher  war  es  gewoͤhnlich,  daß  bei  groͤßeren  Kirchen  und
angesehenen  Klöstern  Schulen  eroͤffnet  waren,  wo  die  Wissenschaften,
  in  welchen  der  Mduch  und  Kleriker  selbst  etwas  verstand,
  betrieben  wurden.  Der  Unterricht  ging  also,  außer  der
Theologie,  auf  Grammatik,  Dialektib,  Musik  und  etwa  auch
auf  Sprachen.  Nach  und  nach  schickte  es  sich,  daß  nach  einer
  großen  Stadt  verschiedene  Männer  hinzogen,  die,  ohne
gerade  Kleriker  bei  der  Kirche  dieser  Stadt  zu  seyn,  öffentlichen
  Unterricht  zu  geben  aufingen,  und  ihr  Unterricht  wurde.
bald  auch  viel  ausgebreiteter,  erstreckte  sich  auf  die  Rechte,
endlich  auch  auf  die  Medicin,  weil  besonders  die  erstere  Wissenschaft
  den  Weg  zu  den  angesehensten  Aemtern  öffnete.  —
Die  Menge  der  einzelnen  Lehrer  und  der  Haufe  der  Fremden,
welche  an  einem  solchen  Ort  zusammen  kamen,  wurde  dann
endlich  so  groß,  daß  man  eine  gewisse  Ordnung  veranstalten.
und  Gesetze  entwerfen  mußte.  Alle  diese  Lehrer  zusammen
wurden  als  ein  Korps  betrachket,  und  bei  der  oft  außerordentlich
  großen  Anzahl  der  Studirenden  theilte  sich  die  Menge,
was  auch  das  Nakürlichste  war,  in  Landsmannschaften,  in
Nationen.  Man  gab  endlich  denjenigen,  welche  sich  an  einem
solchen  Ort  Studirens  halber  aufbielten,  besondere  Privilegien,
nahm  bei  Besetzung  der  Beneficien  besondere  Rücksicht  auf
dieselben,  und  besonders  trug  zur  Reputation  von  Bologna
sehr  viel  bei,  daß  Kaiser  Friedrich  1.  drei  der  dasigen  Rechtsgelehrten
  zu  Schiedsrichtern  der  wichtigsten  Staatsangelegenheiten
  genommen  hatte,  und  denjenigen,  welche  daselbst  studirten,
  durch  eine  besondere  Verordnung  (die  authentica  habita)
ein  wichtiges  Privilegium  verstattete.  Auch  die  Ertheilung  der
akademischen  Grade  gab  diesem  Iustitute  ein  ganz  neues.
Lüstre.  Keiner,  der  bei  einer  bloßen  Kloster=  oder  Kirchen-Schule
  siudirt  hatte,  konnte  zu  dieser  Ehre  gelangen;  also

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