228

lief  Alles  dahin,  wo  man  mit  so  vlelem  äußeren  Glanze  ein
vollendeter  Mann  werden  konme.  «

Gerade  nun  um  die  Zeit,  wie  Alles  nach  Bologna  kam,
um  daselbst  roͤmisches  Recht  zu  lernen,  wie  der  Flor  des  dortigen
  Studii  generalis  (so  hieß  man  dasjenige,  was  wir  nun
Universität  nennen)  recht  in  Aufnahme  kam,  sitzt  in  einem
Kloster  daselbst  ein  Benediktiner-Moͤnch,  Namens  Gratian,
macht  eine  kanonistische  Sammlung,  die  recht  in  Allem  nach
dem  Bedürfniß  seines  Zeitalters  eingerichtet  war,  aus  der
nun  bequemer  als  aus  allen  vorherigen  Sammlungen  das
jus  canonicum  erlernt  werden  konme,  und  die,  so  weit  für
den  täglichen  Gebrauch  dieses  jus  canonicum  nothwendig  war,
alle  übrigen  Sammlungen  enrbehrlich  machte.  In  allen  übrigen
  bisherigen  Sammlungen  war  Kirchenrecht  noch  immer  zu
sehr  mit  Theologie  verwebt,  die  Sammlungen  mußten  also,
wie  Burkards  und  das  große  Werk  von  Yvo,  sehr  beschwerlich
voluminds  seyn,  oder  zu  unvollständig,  wenn  es  etwa  bloß
Auszäge  für  den  täglichen  Gebrauch  waren.  Wirklich  waren
auch  die  Hauptsammlungen  so  beschwerlich  weitläufig  geworden,
  daß  ihre  Verfasser  selbst  Auszüge  davon  machen  mußten.
Hier  ist  Dvo  von  Chartres  das  auffallendste  Beispiel.
Die  Beschreibung  seiner  kanonischen  Sammlungen  kann  also
bequem  bier  eingerückt  werden.

Mvoo  lebte  im  letzten  Viertel  des  14#ten  Jahrhunderts,
war  eine  Kreatur  eben  des  Pabstes  Urban,  der  auf  der  Kirchenversammlung
  zu  Clermont  im  Jahr  1095  die  ganze  Christenheir
  zu  einem  Kreuzzuge  in  Aufruhr  brachte.  Diesem
Pabste  verdankte  er  sein  Biathum  Chartres,  das  er  auf  eine
den  Kirchengesetzen  sehr  widrige  Weise  von  demselben  erhielt.
Man  kann  also  schon  hieraus  leicht  vermuthen,  was  durch
das  Werk  selbst  so  sehr  vergewissert  wird,  daß  Ybo,  wie  alle
übrigen  Sammler  dieses  Zeitalters,  einzig  auf  der  Seite  des