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ließ  hinweg,  7)  zertheilte  einen  Kanon,  und  verleitete  dadurch,
daß  man  dem  abgerissenen  Stücke  einen  ganz  andern  Sinn
gab,  als  es  nach  dem  vorigen  Zusammenhang  haben  sollte;
goß  auch  öfters  mehrere  Canones  verschiedener  Concilien  in
einen  zusammen.  Dieses,  was  wir  nun  kritische  Untreue
heißen,  war  damals  nichts  Weiteres,  als  Akkomodation  der
Gesetze  auf  den  damals  gewöhnlichen  usus  forensis,  oder  war
es  auch  wieder  Fehler,  den  Gratian  schon  antraf  und  nicht
zuerst  beging.  Besonders  das  Zusammenschmelzen  mehrerer
Canones  verschiedener  Concilien  war  bei  der  Menge  der  Canones
  über  eine  und  dieselbe  Materie  ganz  unvermeidlich.

4)  Auch  über  seine  Methode  hat  man  ihn  sehr  geradelt.
Muster  von  Methode  ist  sie  nun  gewiß  nicht,  aber  seine  Methode
  war  der  Gewohnheit  seiner  Zeit  und  größtentheils  auch
der  Ablicht  seines  Buches  angemessen;  was  kann  man  weiter
von  ihm  fordern?  Ein  Genie  war  Gratian  freilich  nicht,
sondern  ein  Mann,  der  für  seine  Zeiten,  und  so  wie  es  damals
  seyn  konnte,  Brauchbarkeit  hatre.

Mit  den  Klagen  über  Gratians  Fehler  möchte  es  immerhin
  doch  noch  Wahrheit  haben,  aber  über  die  Ursache
und  Absicht,  warum  er  dieses  Buch  geschrieben,  hatte  man
sonderbare  Grillen:

4)  Weil  Bernhard  ihn  zur  Ausarbeitung  aufgefordert
haben  soll,  und  der  Pabst  das  Dekret  wenigstens  zum  Gebrauch
  der  Bolognesischen  Schule  bestätigt  haben  soll,  auch  natürlicher
  Weise  Vieles  zum  Vortheil  des  Pabstes  darin  steht;
weil  Pseudo-Isidor  so  viele  Materialien  dazu  lieferte,  so

*)  So  läßt  Gratian  bei  einem  Kanon  der  Karthagischen  Spnode
vom  Jahr  a###  die  Worte  hinweg:  in  qua  causa  legem  imporialem
  petendam  Promulgari;  weil  zu  seiner  Zeit  Ehesachen
nicht  mehr  unter  die  Jurisdiktion  des  Kaisers  gehörten.