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Martin  von  Braga  zu  Ende  des  siebenten  Jahrhunderts  in
Spanien  gemacht  hatte.  Es  sind  bloß  82  Capitula.

3)  Peudo-Isidors  Sammlung.  «

Alle  diese  drei  nun  sind  wohl  entfernte  Quellen,  aus  deden
  Gratians  Dekret  fioß,  und  auf  diese  beruft  er  sich;  aber
es  ist  aus  vielen  Irrthuͤmern  gar  zu  deutlich,  daß  er  auch
die  Citaten  ausgeschrieben,  und  es  war  in  diesen  Zeiten  schon
gar  zu  sehr  aus  der  Gewohnheit  gekommen,  seine  Sammlung
aus  den  chronologischen  Sammlungen  zu  machen.  Burkard
und  Yvo  scheinen  also  wirklich  seine  näheren  Quellen  gewesen
  zu  seyn;  auch  des  Kardinals  Anselmus  Kollektion.
Wenigstens  korrespondiren  seiner  Fehler  viele  mit  denen,  welche
in  dieser  ihren  Sammlungen  angetroffen  werden;  aber  man
hat  doch  wahrscheinlich  dle  Sammlung  noch  nicht  entdeckt,
welche  er  eigentlich  vor  Augen  gehabt  hatte,  denn  noch  sind
viele  seiner  Fehler  aus  diesen  zwei  Quellen  gar  nicht  zu  erklären.“

Außerordentlich  schnell  ist  das  Ansehen  dieses  Dekreis
gewachsen,  nachdem  es  einmal  anfing,  einige  Gangbarkeit
zu  erhalten.  Da  es  noch  in  der  Mitte  des  zwölften  Jahrhunderts
  so  gewöhnlich  das  Compendium  für  die  Vorlesungen
über  das  kanonische  Recht  war,  daß  es  zu  Bologna  und
Paris  fast  einzig  gebraucht  wurde,  da  selbst  zu  Paris  der
Auszug,  den  daselbst  ein  gewisser  Archidiakonus  Haymo  aus
der  Pannotmie  des  Yvo  zu  gleicher  Jeit  mit  Gratian  gemacht
hatte,  zu  keinem  Ansehen  gelangen  konnte:  so  nannte  man
alle,  welche  der  Kirchengelehrsamkeit  kundig  waren,  Dekretisten.
  Man  mußte  einen  eigenen  Namen  für  sie  haben,  da
die  Stadiosi  der  rdmischen  Gesetze  einen  eigenen  Namen  hatten;
  überhaupt,  weil  eine  gewisse  Eisersucht  zwischen  dem
Studium  juris  civilis  und  canonici  erwachte,  so  war  es  ganz
natürlich,  daß  die  Partien  gewisse  Namen  erhielten;  jene
hießen  Legisten,  diese  Dekretisten.