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Der  wichtigste  unter  diesen  Kommentatoren  des  Photinsschen
  Nomo-Kanons  ist  Balsamon.  Er  stieg  durch  verschiedene
  wichtige  Stellen  hindurch  zum  Patriarchen  von
Auntiochien,  und  da  die  Lateiner  Antiochien  eroberten,  so  wäre
er  beinahe  Patriarch  von  Konstantinopel  geworden,  wenn  ihn
nicht  der  Kaiser  getäuscht  hätte.  Er  blühte  ungefähr  vom
Jahre  1180  bis  1203.  Er  erhält  von  seinen  Zeitgenossen
allgemein  das  Jeugniß  als  einer  der  größten  Gelehrten  seiner
Zeit  und  besonders  als  einer  der  allergeübtesten  Kanonisten.
Man  hat  vorzüglich  zwei  Werke  von  ihm,  die  hieber  gehdren:

a)  einen  Kommentar  über  Phorius  Nomo-Kanon.  Man
hat  verschiedene  Ausgaben  desselben:  theils  einzeln,  Paris
4615,  4.,  theils  abgedruckt  in  Justelli  bibl.  jar,  can.  vet.
Wom.  II.  p.  289  sed.;

b)  einen  umständlicheren  Kommentar  über  den  ganzen
damals  gewöhnlichen  Coder  canonum,  it  welchem  er  einzelne
Canones  erklärt  und  unter  einander  vergleicht;  dieses  Werk
hat  man  am  vollständigsten  in  Beveregii  Synodic.  Okon.
4672.  fol.  Man  darf  von  dieser  Erklärung  nicht  zu  viel  erwarten.
  Balsamon  fing  gar  nicht  damit  an,  womit  er  hätte
anfangen  sollen,  erst  die  Gesetze  kritisch  zu  berichtigen  und
alsdann  ihr  nächstes  historisches  Verständniß  aufzusuchen,
endlich  die  gerichtliche  Anwendung  seiner  Zeiten  zu  bestimmen.
  Uebrigens  ging  es  mit  diesen  BValsamon'schen  Noten  wie
mit  allen  Anmerkungen,  die  von  einem  berühmten  angesehenen
Manne  über  Gesetze  gemacht  werden.  Sie  erhielten  nach  und
nach  fast  gleiches  Ansehen  mit  den  Gesetzen  selbst;  man  schrieb
keinen  Coder  mehr  ab,  man  brauchte  keinen  Coder,  als  einen
Balsamon'schen.  Und  so  ging  die  Wahrheit  immer  unwiederbringlicher

  verloren,  man  wurde  durch  immer  mehrere  Frrgänge
  von  den  rechten  Quellen  abgeführt.