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bonus;  er  blühte  unter  eben  dem  Pabste  Eugen,  der
das  Gratian'sche  Dekret  konfirmirt  haben  soll.  Im  Fahre
4457  wurde  cr  Bischof  von  Verona.  Von  seinen  Schriften
ist  weder  etwas  übrig  geblieben,  noch  hat  man  gewisse  Nachricht
  von  denselben.

Ein  wenig  mehr  weiß  man  von  dem  vorgedachten  Bischof
  Sichard  von  Cremona.  Erst  lehrte  er  zu  Bologna
kanonisches  Recht,  schrieb  dort  zum  Gebrauche  seiner  Zuhörer
einen  Auszug  aus  Gratians  Dekret;  von  Bologna  ging  er
nach  Mainz,  und  war  einer  der  Ersten,  dem  das  Gratian'sche
Dekret  in  Deutschland  seine  Autorität  und  Ausbreitung  zu
verdanken  hat.

Lange  schrieb  man  nur  kleine  kurze  Anmerkungen.  Ein
gewisser  Rufin  war  der  Erste,  der  noch  vor  dem  Jahre
4190  weitläufige  Kommentarien  zu  schreiben  anfing;  und  auch
da  nun  mit  dem  Jahre  4490  Dekretalen-Sammlungen  zum
Vorschein  kamen,  da  sich  also  eine  neue  Quelle  des  Kirchenrechts
  öffnete,  hörte  man  doch  nicht  auf,  die  weitläufigsten
Kommemtarien  über  das  Dekret  zu  schreiben,  vielmehr  fing
die  Periode  desselben  alsdann  erst  recht  an.  Von  der  sehr
großen  Menge  bemerken  wir  nur  einige  der  vornehmsten:

Huguceio,  von  Pisa  gebürtig;  er  lebte  zu  Anfang  des
dreizehnten  Jahrhunderts.  Seine  Glossen  über  Gratian  erhielten
  einen  so  großen  Beifall,  daß  fast  alle  seine  Vorgänger
  darüber  in  Vergessenheit  kamen.  Man  hat  nichts  von
denselben  gedruckt;  die  Verfasser  der  sogenannten  Glossa  communis
  haben  aber  sehr  viel  daraus  genommen,  wie  mau  bei
Verglekchung  der  Handschristen  sah.  Zu  Huguccio's  Ruhm
trug  sein  Schüler  Pabst  Innocenz  III.  sehr  viel  bei;  dieser
wechselte  viele  Briese  mit  ihm  und  machte  ihn  zum  Richter
vieler  Streitigkeiten.  Er  starb  1210  als  Bischof  von  Ferrara.
  Sein  Hauptwerk  ist  eben  seine  erstgedachte  Lumma