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4178  oder  1479  angab,  beruhte  auf  einer  falschen  Interpretation
  gleich  der  ersten  Stelle  des  Werks.  Der  Anfang  hbieß
nämlich  so:  „Brevierium  extravagamtium.  Ao.  Dom.  Inc.
MCLXXVIIII.  prses.  Rom.  Eccles.  Sanctissimo  P.  Alexandro
  in  pontilcatus  anno  vicesimo  Sancta  et  gener.  Syn.
Episcoporum  congregata  est.  ·  l
Bernhard  schrieb  sein  Werk  nach  einer  viel  besseren,  bequemeren
  Methode,  als  Gratian.  Er  theilte  die  ganze  Sammlung
  in  fuͤnf  Buͤcher,  und  brachte  Alles  unter  gewisse  Titel;
suchte  sich  auch,  weil  nun  doch  einmal  Justiniauisches  Recht
so  beliebt  war,  so  viel  moͤglich  an  die  ganze  Eimichtung  desselben
  zu  halten.  Zum  Theil  mißlang  es  ihm  wirklich  nicht,
einen  Beifall  zu  erhalten,  der  dem  Beifall  des  Gratian  ähnlich
  war;  und  er  beförderte  denselben  dadurch  nicht  wenig,
daß  er  nicht  allein  selbst  kleine  Glossen  zu  dieser  Sammlung
machte,  sondern  auch  eine  Summa  darüber  schrieb.  Statt
daß  es  nun  vorher  nur  Dekretisten  und  Legisten  gab,  stand
jetzt  eine  dritte  Partie  auf,  die  Dekretalisten,  und  diese
Partie  wurde  in  folgenden  Zeiten  so  bei  weitem  die  Ktärkere,
daß  sie  die  Dekretisten  verdrang.  Anton  Augustin,  der  gelehrte
  Verbesserer  des  Gratian,  machte  sich  um  das  kanonische
Recht  eines  der  wichtigsten  Verdienste,  daß  er  diese  Sammlung
  des  Bernhardus  Papiensis  mit  noch  anderen,  deren  wir
erst  noch  gedenken  werden,  herausgab,  unter  dem  Titel:  Antiquae
  collectiones  decretalium.  Uerdac  1576.  Paris
4609.  fol.
Bernhard  hatte  schnell  hintereinander  mehrere  Nachfolger.
Ein  gewisser  Johannes  Guallensis  (Ballensis)
machte  im  Jahr  4202  eine  gleiche  Sammlung;  er  trug  die
Dekretalen  von  Cdlestin  III.  am  reichlichsten  ein.  Uebrigens
ein  ziemlich  unbekannter  Mann,  dessen  Vaterland  man  nicht
einmal  gewiß  weiß,  der  doch  aber  das  Glück  hatte,  einige