257

angesehene  Kommentatoren  zu  bekommen,  und  daburch  berühmter
  zu  werden,  als  Manche,  die  noch  vor  ihm  ähnliche
Arbeit  übernahmen.  Denn  Gilbert  und  Alanus,  wahrscheinlich
  auch  zwei  Bolognesische  Rechtsgelehrte,  hatten  schon  vor
ihm  eine  solche  Sammlung  unternommen,  ihre  Arbeit  erhielt
aber  keinen  Beifall.  Dieser  Johann  schmilzt  aus  diesen  zwei
verunglückten  Büchern  ein  drittes  zusammen,  und  siehe!  dieses
  wird  mit  Lob  aufgenommen.

Noch  ehe  er  mit  dieser  Kompilation  zum  Vorschein  kam,
batte  der  Archi-Diakonus  Bernhard  von  Compostell,
da  er  sich  eine  Zeitlang  zu  Rom  aufhielt,  aus  den  Dekretalen
  des  Pabstes  Innocenz  III.  einen  Auszug  gemacht;  man
war  aber  auch  mir  diesem  gar  nicht  zufricden,  denn  er  enthielt
  manche  Dekretalen,  die  man  selbst  in  Rom  nicht  aner-.kennen
  wollte.  Der  Pabst  Innocenz  selbst  also  ließ  durch
Petern  von  Benebvent  eine  neue  Kollektion  seiner  Dekretalen
  veranstalten,  und  diese  Kollektion  war  die  erste,  welcher
das  Siegel  der  päbstlichen  Autorität  feierlich  aufgedrückt  wurde;
denn  man  hat  noch  das  Schreiben,  womit  Innocenz  diese
Sammlung  der  Schule  von  Vologna  empfahl.")

Und  doch  war  des  Sammelns  und  Nachtragens  noch
kein  Ende,  ungeachtet  man  jetzt  drei  solcher  Kollekrionen  hatte.
Tankred,  einer  der  beredtesten  Professoren  des  kanonischen
Rechts  in  Bologna,  sammelte  diejenigen  Konstitutionen  von
Innocenz,  welche  er  seit  seinem  zwölften  Regierungsjahr
herausgegeben  hatte,  fügte  besonders  auch  die  Schlüsse  von  der
Lateranischen  Synode  vom  Jahr  1215  bei,  und  dieses  Supplement
  zur  vorigen  Sammlung  wurde  als  collectio  duarta
angesehen.

„  Laborans  vir  Hieranus  schrieb  Glosen  darüber.  Faltorini  *
Pag.  191.
Spittlers  #Kmmiliche  Werle.  X  Bd.  47