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vatmaͤnnern.  Der,  dessen  Sache  es  eigentlich  gewesen  waͤre,
sich  darum  zu  bekuͤmmern,  sieht  muͤßig  zu,  braucht,  was  ihm
von  einzelnen  Gelehrten  gleichsam  unter  die  Hand  gelegt  wird.
Erst  dadurch  wird  er  aufgeweckt,  daß  endlich  eine  Sammlung
zum  Vorschein  kommt,  die  gar  zu  viel  in  foro  unbrauchbare
Stuͤcke  euthaͤlt,  und  selbst  da  noch  muß  er  erst  dazu  aufgefordert
  werden.

c)  Die  fünf  hier  erzählten  Sammlungen  sind  weit  nicht
alle,  welche  in  dieser  Periode  gemacht  wurden,  sondern  nur
gerade  diejenigen  fünf,  welche  sich  durch  Zufall  und  Namen
ihrer  Verfasser  vor  den  übrigen  hervorarbeiteten.  Mit  dem
Eifer,  womit  man  zuerst  über  Gratians  Dekret  herfiel,  Glossen
  und  Kommentarien,  oder,  wie  sich  dieses  Zeitalter  dfters
ausbrückt,  apparatus  dazu  schrieb,  mit  eben  dem  Eifer  machte
man,  nachdem  Bernhard  gleichsam  das  Signal  gegeben  hatte,
Kollektionen  von  Dekretalen.  Es  wäre  unnütze  Mühe  gewesen,
  sie  alle  aufzuzählen;  den  fünf  angeführten  gibt  es  auch
einen  vorzüglichen  Grad  von  Wichtigkeir,  daß  Raymund  bei
seiner  Sammlung  dieselben  zum  Grunde  legte.  Viel  leichter
waren  diese  Dekretalen-Sammlungen  zu  verfertigen,  als  vorher
  die  mannichfaltigen  Collectiones  canonum  waren,  besonders
  für  den,  der  zu  Rom  war;  denn  er  konnte  in  der  dortigen
  Regisiratur  die  Verordnungen  der  Päbste  sehr  leicht  zusammensuchen.


d)  Der  Name  Deerctalis  äudert  nun  in  diesen  Zeiten
seine  Bedeutung  fasi  ganz.  Erst  hieß  er  so  viel  als  Antwort
des  Pabstes  auf  eine  gemachte  Anfrage,  noch  ohne  daß  gerade
  diese  Antwort  cine  verbindende  Krast  hatte.  Jetzt  aber
beißt  Dekretale  eine  Decision  der  rômischen  Rota,
jede  Entscheidung,  welche  der  roͤmische  Gerichtsbof  in  einem
Prozeß  gab.  Bei  der  erstaunlich  großen  Menge  von  Prozessen
  und  Appellationen,  die  nach  Rom  kamen,  mußten  sich

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