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Bonifacius  mit  Philipp  dem  Schoͤnen  hatte,  versucht  er  es
doch,  seine  Sammlung  auch  der  Universität  Paris  zu  empfehlen;
  wie  aber  leicht  zu  erachten,  ohne  weiteren  Erfolg.

Clemens  V.  ließ  sich  nicht  erst  bitten,  wie  Bonifacius,
sondern  da  er  im  Jahre  1511  die  bekannte  Synode  hielt,  wo
er  die  armen  Tempetherren  dem  geldgierigen  König  von  Frankreich
  zum  Opfer  brachte,  publicirte  er  wieder  eine  Menge
Konfkitutionen,  sammelte  seine  vorhergehenden  dazu,  und  da
er  sie  eben  nach  alter  Art  wieder  mit  Empfehlungs-Bullen  an
die  Universität  schicken  will,  scheint  es  ihn  wieder  zu  gereuen,
  er  schickt  sie  nur  an  seine  Lieblings-Universität  Orleans,
und  indeß  er  durch  allerhand  Zweifel  gehindert  wird,  dieselben
auch  an  die  übrigen  Universitären  zu  schicken,  ereilt  ihn  der
Tod.  Also  erst  sein  Nachfolger,  Johann  XXIL,  und  auch
dieser  erst  im  Jahre  1317,  publicirte  sie.  ·

Johann  hatte  nicht  genug,  bloß  Gesetze  eines  Andern  zu
publiciren;  seine  achtzehnjaͤhrige  Regierung,  die  mannichfaltigen
  Haͤndel,  die  er  während  derselben  gehabt  hatte,  seine
mannichfaltigen  seinen  Einfälle,  womit  er  die  päbsiliche  Gewalt
  und  Einkünfte  vermehrte,  gaben  ihm  Gelegenheit  genug,
ueue  Gesetze  zu  machen;  aber  eine  eigene  Sammlung  derselben
  veranstaltete  er  doch  nicht.  Man  hat  zwar  im  Corpus
juris  canonici  unter  dem  Namen  Extravagantes  Johannis
  eine  kleine  Sammlung  derselben,  aber  sie  rührt
nicht  von  ihm  selbst  her,  und  ist  überhaupt  nicht  unter  oͤffentlicher
  päbstlicher  Autorikät  veranstaltet.  So  wie  auch
die  anderen  Ertravaganten  nicht,  welche  communes  heißen,
und  in  welchen  noch  Konstitutionen  von  Sirtus  IV.  enthalten
lind,  der  zu  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts  regierte.

So  gleichsam  in  einer  Schuclle  entstand  die  Sammlung,
welche  in  unserem  Corpus  juris  canonici  begriffen  ist,
in  einer  Schnelle,  verglichen  mit  dem  ganzen  vorhergehenden