271

Unterschriebene  an  seinen  Rechten  nichts  schaden  solle,  weil
er  unpaͤßlich  gewesen  und  nicht  recht  habe  nachdenken  koͤnnen.
Wegen  jener  Verguͤtungen,  die  dem  Pabst,  um  ihn  uͤber  den
Verlust  seiner  Usurpationen  zu  troͤsten,  versprochen  waren,
schickt  Nikolaus  V.,  der  Nachfolger  Eugens,  eine  Gesandtschaft
  nach  Deutschland,  welche  mit  Kabalen,  die  jenen  ersten
nicht  unaͤhnlich  waren,  endlich  im  Jahr  4448  jene  berühmten
Aschaffenburger  Konkordate  zu  Stande  bringen,  daß
also.  die  ganzen  Konkordate  Deutschlands  aus  der  Acceptation
der  Baseler  Dekrete  bestehen,  so  wie  sie  durch  jene  Aschaffenburger
  Konvention  modificirt  wurden.  Hätten  nicht  die  Mainzer
  Räthe  2000  fl.  angenommen,  so  würden  die  Dekrete  des
Baseler  Konciliums  in  Deutschland  ohne  alle  Einschränkung
angenommen  worden  seyn,  keine  Reservationen  und  päbstlichen
Mandate  würden  jemals  weiter  gegolten  haben,  von  dieser
Jeit  an  wären  keine  Annaten  weiter  bezahlt  worden,  auch
mit  den  Appellationen  würde  es  einen  ganz  andern  Gang
genommen  haben.  «

DieseAschaffenbnkgerKonkotdakevomJahkeiMssind
also,  wie  die  ganze  Geschichte  ihrer  Entstehung  beweist:

a)  ordentliche  Verträge  und  keine  Privilegien,  welche  der
Pabst  dem  deutschen  Kaiser  aus  besonderer  Gnade  ertheilte.
Sogar  kein  Privilegium  des  Pabstes  fuͤr  die  deutsche  Kirche,
daß  es  vielmehr  Privilegien  der  deutschen  Kirche  für  den
Pabst  sind.  Denn  die  deutsche  Kirche  hat  durch  dieselben
keine  Rechte  gewonnen,  sondern  Rechte  verloren,  keinen  Vortheil
  vom  Pabste  erhalten,  sondern  dem  Pabste  Vortheile
eingeräumt.  Sind  aber  die  Konkordate  ordentliche  Verträge,
so  bängt  auch  ihre  Erklärung  gar  nicht  bloß  vom  Pabste  ab,
sondern  wie  die  Erklärung  eines  jeden  Vertrags  von  beiden
Theilen,  und  die  Stimme  der  deutschen  Kirche  muß  bei  dieser