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unverstaͤndige  Hitze  des  roͤmischen  Bischofs  noͤthigte  den  unerschrockenen
  Mann,  weiter  zu  gehen,  als  er  wollte;  denn
Leo  X.  hatte  sich  von  den  aufgebrachten  Dominikanern  verleiten
  lassen,  gerade  in  dem  Zeirpunkte,  wo  vielleicht  Luther
noch  gewonnen  worden  wäre,  mit  dem  Bann  loszudonnern.

Es  kommen  viele  Umstände  zusammen,  welche  den  Pabst

zu  diesem  Schritt  brachten.  Kaufmann  Fugger  in  Augsburg,
der  auf  den  Indulgenzen-Handel  Geld  vorgestreckt  hatte,  besorgte,
  von  seinem  Gelde  zu  verlieren,  trieb  also  zu  Rom  so
gut  er  konnte;  Eck,  der  erzürnt  worden  war,  weil  er  sich
auf  der  Leipziger  Disputation  prostituirt  hatte,  ging  selbst
nach  Rom  and  betrieb  die  Sache.  Die  Dominikaner  hatten
in  Rom  eine  mächtige  Partie;  Leo  selbst  scheint  die  Sache
nicht  so  wichtig  genommen  zu  haben,  und  bei  einer  empfindlichen
  Seite  war  er  doch  angegriffen  worden.

Die  Bannbulle  erging  1520,  Luther  wurde  mit  gänzlicher
  Ausstoßung  aus  der  Kirche  bedroht;  ehe  diese  erfolgte,
wollte  er  selbst  mit  einigem  Eklat  dieselbe  verlassen.  Den  10.
Dezember  1520  ging  er  mit  seinen  Schülern,  das  Corpus
juris  canonici  und  die  gegen  ihn  ergangene  päbstliche  Bulle
unter  dem  Arm,  zur  Stadt  hinaus,  ließ  da  einen  Scheiterhaufen
  aufrichten,  und  verbrannte  beide  vor  den  Augen  einer
  großen  Menge  Volké.

Nachdem  die  Sache  geschehen  war,  hat  man  viel  für
und  gegen  disputirt,  Luthern  oft  darüber  gelobt,  öfters  deßwegen
  geschimpft,  und  Manche,  besonders  in  neueren  Zeiten,
sahen  es  als  die  freventlichste  Beleidigung  der  kaiserlichen  Majestät
  an,  weil  Dekret  und  Dekretalen  in  Deutschland  wegen
ihrer  Reception  als  kaiserliche  Rechte  betrachtet  werden  könnten;
  es  sey  demnach  nicht  viel  weniger,  als  wenn  er  es  selbst
kaiserlichen  Gesetzen  gethan  haͤtte.  Man  übersah  aber  vielleicht
  dabei: