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Wittenberg,  und  Luther  mußte  uoch  zu  seinen  Lebzeiten  besonders
  in  den  Dispuͤten  mit  den  Katholiken  davon  haͤufigen  Gebrauch
  gemacht  sehen.

Also  die  Periode  des  Sturzes  des  kanonischen  Rechts
unter  den  Protestanten  faͤngt  nicht  von  dieser  Handlung  Luthers
an,  sondern  Alles  hängt  von  der  Epoche  ab,  wo  sich  nun  die
neu  entstandene  Partie  zur  neuen  unabhängigen  Kirche
bildcte.  Sobald  eine  neue  unabhängige  Kirche  da  war,  so
gab  sich  diese  nothwendig  neue  Gesetze,  oder  was  sie  etwa
auch  noch  von  den  alten  annahm  und  beibehielt,  galt  nun
nicht  mehr  in  der  Form  und  aus  den  Gründen,  aus  welchen
es  in  den  alten  Zeiten  gegolten  hatte;  die  neue  Gesellschaft
mußte  denselben  gleichsam  das  Siegel  ihrer  Aukorität  erst  noch
besonders  aufdrücken.  Bekannt  ist  nun,  daß  es  mit  der  Bildung
  einer  eigenen  neuen  unabhängigen  Kirche  sehr  stufenweise
  ging;  Luther  war  zwar  14521  durch  eine  eigene  Bulle
Leo's  ganz  aus  der  Gemeinschaft  der  rdmischen  Kirche  gestoßen,
aber  man  hatte  damals  schon  lange  angefangen,  zwischen  roͤ-mischer
  und  katholischer  Kirche  zu  distinguiren;  Deursche,
welche  die  Rechte  ihrer  Kirche  verstanden,  konnten  auch  unmöglich
  das  Urtheil  des  Pabstes  als  gültig  ansehen,  weil
Luther  an  ein  Koncilium  appellirt  harte,  unmdglich  also  mehr
vom  Pabst  gerichtet  werden  konnte.  So  lange  auch  Luther
mit  seinem  Eiser  vorzüglich  nur  bei  den  Indulgenzen  stehen
blicb,  so  hatte  er  den  größten  Theil  selbst  der  Katholiken  auf
seiner  Seite,  und  seine  ersten  Resformations-Versuche  wurden
besonders  auch  von  den  damaligen  schönen  Geistern  sehr  begünstigt.


Die  Jahre  1525  und  1527  machen  demnach  erst  eigentlich
  Epoche.  Im  Fahre  1525  starb  Kurfürst  Friedrich  der
Weise,  der  untecdeß,  ohne  die  Sache  zu  hindern  oder  zu  befoͤrdern,
  das  ganze  Werk  seinen  eigenen  Gang  hatte  nehmen