282

Freiheiten  zurückzutreten,  und  sich  unter  neuen  Bedingungen
und  auf  eine  neue  Einrichtung  zu  verpflichten.

Es  hängt  nun  für  die  Kenntniß  des  Kirchenrechts  dieser
neu  entstehenden  Partei  sehr  viel  davon  ab,  zu  wissen,  wie
man  anfangs  dabei  verfahren  sey,  was  man  für  Prinzipien
  gehabt  habe,  nach  was  für  neuen  Grundsätzen
die  ganze  neue  Gesellschaft  eingerichtet  worden
  fey.  «

Folgende  Momente  sind  die  wichtigsten:

4)  Man  sieht,  wenigstens  in  Deutschlaud  war  der  allererste
Aufang  der  Reformation  gar  nicht  das  Werk  des  Fürsten,
  sondern  es  ging  Alles  den  Gang,  den  es  billig  gehen
sollte.  Ein  Genie,  wie  Luther,  weckte  die  Uebrigen  zum  Nachdenken.
  Der  Fürst  hindert  die  entstehende  Gährung  nicht,
aber  er  beschleunigt  ihren  Ausgang  auch  nicht;  Alles,  was  er
anfangs  gestattet,  ist  bloß  Ausbreitung  der  neuen  Meinung
durch  Schriften,  was  um  so  eher  geschehen  konnte,  da  über
diejenigen  Punkte,  welche  Luther  zuerst  angriff,  schon  längst
in  den  Beschwerden  der  deutschen  Nation  geklagt  worden
war.  Gewalt  wird  weder  zu  Beibehaltung  der  alten,  noch
Annahme  der  neuen  Grundsätze  angewandt.  Die  Liebhaber
der  neuen  Grundsätze  müssen  sich  sogar  gefallen  lassen,  noch
lange  mit  der  alten  Verfassung  sich  zu  bebelfen,  so  beschwerlich
  sie  ihnen  auch  ist;  denn  man  kann  nicht  um  ein  paar
gährender  Kopfe  willen  ganze  alte  Verfassungen  so  gleich  ändern,
  es  muß  sich  erst  durch  Erfolge  zeigen,  ob  ihre  Neuerungen
  Beifall  erhalten  oder  nicht.  So  sah  man  in  Sachsen
über  fünf  ganze  Jahre  der  immer  steigenden  Gährung  zu;
man  dachte  auch  noch  immer  an  Traktaten  und  Aussöhnungen
  mit  der  alten  Partie,  denn  eine  neue  Kirche  aufrichten,
war  ein  Gedanke,  den  sich  jencs  Jeitalter  nicht  so  leicht  dachte,