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als  das  unsrige.  Man  trug  sich  noch  allzusehr  mit  jener
schon  durch  mehr  als  tausendjaͤhrige  Praͤscription  unverletzlich
gewordenen  Idee,  daß  auf  die  äußere  Gemeinschaft  mit  der
großen  Kirche  sehr  viel  ankomme.  Noch  in  der  Vorrede  zu
den  Visstations-Artikeln;  welche  Luther  auf  Befehl  des  Kurfürsten
  schrieb,  heißt  es:  „Obschon  dem  Kurfürsten  regimen
Eccles.  nicht  übertragen  sey,  so  habe  er  doch,  damit  nicht
Unruhen  und  Spaltungen  entstehen,  und  zwar,  wie  er  vorher
erinnert,  auf  allgemeines  Bitten,  diese  Vistitationen  veranstaltet.“
  )

2)  Auch  da  man  nun,  nach  mehr  als  fünfjährigem  Warten,
  nachdem  überallher  die  allgemeine  Stimme  den  Kurfürsten
aufrief,  und  deutlich  genug  bewiesen  war,  daß  die  Gegner
nichts  Bündiges  vorzubringen  wüßten,  näher  zur  Sache  schritt,
und  wirklich  eine  neue  Kirche  zu  konstiruiren  anfing,  so  wurde
dabei  nicht  die  geringste  Gewalt  gebraucht,  sondern,  so  viel
überhaupt  bel  einer  solchen  Revolution  geschehen  konnte,  Gewissens=
  und  Freiheitsrechte  Einzelner  respektirt.
Die  Kommissarien  der  1527  angefangenen  Visitationen  sollten
gar  nicht  geradehin  zufahren,  sondern  sich  überall  vorher  durch
Vorstellungen  an  die  Obrigkeit,  den  Adel,  die  Geistlichkeit  eines
jeden  Orts  und  Gemeinde-Deputirren  wenden.  Wo  man  einen
Marrer  finde,  der  zu  ungeschickt  sey,  als  daß  ihm  weiter  das
Lehren  anvertraut  werden  könne,  der  soll  zwar  hinweggeschafft
werden,  aber  wenn  er  Alters  oder  anderer  Umstände  wegen
sein  Brod  nicht  mehr  verdienen  könne,  soll  er  entweder  Pension
  haben,  oder  wenigstens  nicht  leer  hinweggeschickt  werden.
Einen,  der  verderbliche  Sachen  lehre,  könne  man  nach  Beschaffenheit
  der  Umstände  auch  sirafen;  wenn  aber  Besserung
bei  cinem  solchen  zu  hoffen,  soll  er  etwa  translocirt  werden.

*)  S.  Seck  endorf  llisl.  Luther.  pag.  104.